Die Staatsanwaltschaft in Thessaloniki hat Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, mit dem zwei ehemaligen Direktoren der Onkologie-Klinik anstelle der Haft inhaftiert wurden. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Staatsanwalt mit dem Urteil nicht einverstanden sei und die Berufungsgerichtshöhe gebeten habe, die Maßregel in eine effektive Haft zu ändern. Sie argumentierte, dass mit einer milderen Maßregel nicht gewährleistet werden könne, dass die Strafverfahren ohne Unterbrechung weitergehen.
Bei den beiden ersten Anklageschriften, die vorgelegt wurden, werden die Angeklagten schweren Straftaten zur Last gelegt, für die hohe Haftstrafen vorgesehen sind. Darüber hinaus seien Umstände gegeben, die ein Fluchtversuch nahelegen. In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft in Skopje heißt es, dass die Maßregel der Hausarrest nicht ausreichend und wirksam sei, um die Sicherheit der Strafverfahren zu gewährleisten.