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Die Staatsanwaltschaft hat die Fristen missachtet”, die Anfrage um Metës Freilassung wird am 20. Juni geprüft.

Der ehemalige Präsident Albaniens, Ilir Meta, hat nach seiner Verhaftung im Oktober letzten Jahres eine Freiheitsstrafe beantragt. Er macht geltend, dass die Spezialstaatsanwaltschaft (SPAK) gegen ihn verstoßen habe, indem sie die Fristen für die Informationserteilung bei den gegen ihn geführten Ermittlungen nicht eingehalten habe.

Meta hat sich bereits vorher an das Gericht für besondere Antikorruptionsangelegenheiten (GJKKO) gewandt, in dem er argumentiert hat, dass er als Führer der zweitgrößten Oppositionspartei in Albanien seine politische Tätigkeit ausüben müsse.

Der Antrag von Meta wird am 20. Juni um 11:30 Uhr von dem Richter Erion Çela behandelt werden. Dieser wird die Argumente der Verteidigung prüfen und über die Änderung der Sicherheitsmaßnahmen entscheiden.

Meta war im Oktober letzten Jahres verhaftet worden, weil man ihm Korruption, Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorwarf. Er wurde zusammen mit seiner ehemaligen Ehefrau Monika Kryemadhi verdächtigt, in die CEZ-DIA-Affäre verwickelt zu sein und in den USA Lobbyarbeit zu leisten.

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