Der Bundesrat arbeitet an einer Gegenvorschlag zur Volksinitiative, die die Gesundheitsprämien auf 10 Prozent der Familienverdienste beschränken will – ein Vorschlag, der im Juni 2024 im Referendum abgelehnt wurde.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Kantone ab 1. Januar 2026 einen Beitrag zum Finanzieren von Prämienreduzungen leisten müssen, um sicherzustellen, dass die finanzielle Belastung für Familien aufrechterhalten bleibt, wie albinfo.ch berichtet.
Zur Erreichung dieses Ziels müssen die Kantone die maximale Belastung festlegen, die die Prämien in Bezug auf die verfügbaren Einnahmen darstellen müssen.
Laut dem Gegenvorschlag müssen die Kantone jährliche Prämienreduzungen in Höhe einer bestimmten Prozentsatz der Bruttokosten des gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsversicherungsschutzes gewähren.
Die Gesundheitsministerin wird die Bruttokosten der Kantone festlegen, um die minimale Anteilsquote jedes Kantons sowie die Bundesbeiträge festzulegen, damit die Kantone ihre Haushalte entsprechend den gegebenen Umständen anpassen können.