Der Rechtspolitischer Ausschuss des Ständerats fordert eine bessere Regulierung der assistierten Suizidprozeduren durch die Regierung.
Trotzdem plant der Bundesrat nicht, sich einzubringen, da er die bestehende Rechtsgrundlage für assistierten Suizid als ausreichend klar ansieht und betont, dass es in diesem Bereich keinen Bedarf an weiteren Gesetzen gibt, wie die Nachrichtenagentur albinfo.ch berichtet.
Darüber hinaus betonte der Bundesrat, dass die Kantone und nicht die Bundesregierung für die Regulierung und Überwachung der Aktivitäten von Organisationen, die die Rechte der Selbsttötenden unterstützen und in ihrem Territorium tätig sind, verantwortlich sind.