Der engere Austausch zwischen der Konföderation und den Kantonen steht im Mittelpunkt der Änderungen des Epidemiegesetzes (EpA).
Die Schweiz muss sich besser auf Pandemien vorbereiten, laut Bundesrat. Der Koordinationsprozess zwischen den Kantonen und der Konföderation muss verbessert werden, während der Übergang zwischen verschiedenen Situationen klarer sein sollte. Dennoch lehnt der Bundesrat die Einführung eines obligatorischen Impfprogramms ab.
„Die Corona-Pandemie hat das Epidemiegesetz auf die Probe gestellt. Es hat seine Werte bewiesen, indem es der Schweiz ermöglichte, die Situation relativ gut zu bewältigen“, betonte die Bundesrätin für Gesundheit, Elisabeth Baume-Schneider. „Aber die Pandemie hat auch Schwächen im Gesetz aufgedeckt. Wir möchten besser auf eine zukünftige Gesundheitskrise vorbereitet sein“, sagte sie in einem Interview mit albinfo.ch.
Pläne für Krisenfälle
Die Konföderation und die Kantone werden besser auf die Verteidigung der Gesundheit der Bevölkerung vorbereitet sein. Durch die Entwicklung von Pflichtplänen für Krisenfälle können die Behörden in der Lage sein, vorbeugende Maßnahmen in der richtigen Zeit und mit größerer Wirksamkeit zu ergreifen.
„Der Konfusion wird ein Ende gesetzt werden“, fügte Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, hinzu.
Definierte Kompetenzen
Die Kompetenzen des Bundesrats wurden auch klarer definiert. Er muss vor der Verkündung eines „besonderen Zustands“ den Parlamenten konsultieren. Die Kantone behalten das Recht, Einschränkungen zu verhängen, aber die Konföderation kann auf Bundesebene Maßnahmen ergreifen, wenn dies notwendig ist.
Die Verantwortung für die Versorgung mit medizinischen Gütern bleibt bei den Kantonen, aber der Bundesrat hat eine Ersatzgerichtsbarkeit. Wenn die Kantone und der private Sektor die Versorgung nicht garantieren, kann die Konföderation die Medikamente selbst produzieren.
Kampf gegen die Antibiotikaresistenz
Das neue Gesetz sieht auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz und zur Verhinderung von Infektionen im Gesundheitswesen vor. Darüber hinaus soll der Entwicklung und der Verfügbarkeit von Antibiotika finanziell gefördert werden, um die Forschung zu stärken.