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Die Schweizer Kantone haben zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Schäden des Sturms zu beseitigen.

Die Schweizer Regierung plant, mehr Mittel für die Kantone bereitzustellen, die im Sommer 2024 schwer von den Wetterkatastrophen betroffen waren, einschließlich des Kantons Tessin.

Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (BAUEK) soll einen Antrag an den Bundestag einreichen, um eine außergewöhnliche Bundesunterstützung zu beantragen.

Die Regierungskonsultation ist für den Herbst geplant. In den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis werden die verbleibenden Kosten für die Reinigung der Umweltschäden des vergangenen Jahres aufgeteilt. Die Hälfte der Kosten wird von den Bundesmitteln und die andere Hälfte von den kantonalen Behörden getragen, wie die Website albinfo.ch berichtet.

Das BAUEK schätzt derzeit die verbleibenden Kosten auf 36 Millionen CHF, die von Bern getragen werden sollen. Der kantonale Beitrag ist eine Voraussetzung für eine zusätzliche Subvention des Bundes.

10 Tote durch das Unwetter

Das schwere Unwetter im Juni 2024 forderte in der ganzen Schweiz zehn Tote, wie die Website swissinfo schreibt. Drei Personen sind noch vermisst. Die Auswirkungen auf die betroffenen Regionen waren sehr schwerwiegend, insbesondere in der Vallemaggia und der Mesolcina.

Im September 2024 hat der Bundesrat eine zusätzliche Kreditlinie von 56,5 Millionen CHF für die sofortigen Maßnahmen und die Wiederherstellung der Schutzbauten genehmigt und an den Bundestag weitergeleitet. Dieser Beschluss basierte auf einer Bewertung der Bedürfnisse der Kantone Tessin, Graubünden und Wallis sowie Vaud und Bern.

Da einige Gemeinden in der Maggiatal besonders schwer von den Auswirkungen des Unwetters betroffen waren, hat der Kanton Tessin im März 2025 bei der Bundesamt für Umwelt eine zusätzliche Unterstützung des Bundes beantragt.

Wenn die Kantone aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie z.B. die Wiederherstellung nach dem Unwetter, ungewöhnlich hohe Kosten haben, kann der Bund die Kantone mit einer außergewöhnlichen Bundesunterstützung unterstützen.

Es handelt sich jedoch um freiwillige Zahlungen im Namen des Bundes solidarischen. Es gibt keine Verpflichtung, dies zu tun. Die Entscheidung, eine solche Unterstützung zu gewähren, liegt beim Bundestag.

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