Der Bundesrat plant eine Änderung des Adoptionsgesetzes. Insbesondere soll die Adoption eines adoptierten Kindes (Ehegatten/Ehegattin) betroffen sein.
Die Änderungen sind die Folge der Kampagne “Ehe für alle” und sollen gleichgeschlechtliche Paare mit heterosexuellen Ehepaaren gleichsetzen, wie die Website albinfo.ch berichtet. Der Bundesrat hat erklärt, dass dies die sozialen Entwicklungen und die Vielfalt moderner Familienformen besser widerspiegeln würde. Er wurde dazu vom Parlament beauftragt.
Kinder, die außerhalb des Landes geboren werden, zum Beispiel durch Spermenspende oder Ersatzmutter, sollten in der Lage sein, von ihrem beabsichtigten Elternteil adoptiert zu werden.
Bisher war eine einjährige Pflegebeziehung erforderlich, diese wird jedoch aufgehoben, wie die Website srf.ch schreibt. So wird das Kind in einem engagierten Paar aufwachsen.
Allerdings wird die Anforderung, dass das Paar mindestens drei Jahre zusammengelebt haben muss, bevor es ein adoptiertes Kind adoptieren kann, beibehalten.
Dies würde den Kindern eine bessere rechtliche Schutz vor einem früheren Alter bieten, erklärt der Bundesrat. Der Gesetzgeber wird auch besser auf die Vielfalt moderner Familienstrukturen eingeht. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf dem Parlament vorgelegt.