Seit dem 2. September 2025 beträgt die Referenzsatz für Hypotheken für die Berechnung der Grundsteuer in der Schweiz 1,25%, von 1,5% wie zuvor. Dies bedeutet, dass die Grundstückseigentümer grundsätzlich Anspruch auf eine Grundsteuererleichterung von etwa 2,9% haben, wenn ihre Grundsteuer nach der alten Norm von 1,5% berechnet wurde.
Wenn die Grundsteuer jedoch auf höhere Normen als 1,5% basiert, kann die Erleichterung noch größer sein. Allerdings haben Eigentümer, deren Grundsteuer bereits nach der Norm von 1,25% berechnet wird, keinen Anspruch auf eine Erleichterung.
Die Referenzsätze werden alle drei Monate von der Bundesbehörde für Bauen und Wohnen überprüft und öffentlich bekannt gegeben. Neben den Referenzsätzen können auch andere Faktoren wie die Inflation und die Kosten für die Instandhaltung die Grundsteuer beeinflussen.