Der Generalstaatsanwalt in Skopje hat gegen das Urteil vorgegangen, mit dem das Strafgericht in Skopje die Maßnahme “Hausarrest” für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder im Fall “Onkologie” verhängt hat.
Der Generalstaatsanwalt fordert eine effektive Haftstrafe.
“Der öffentliche Generalstaatsanwalt ist mit dem Urteil nicht einverstanden und bittet das Berufungsgericht, es zu ändern, indem er eine effektive Haftstrafe verhängt, da er meint, dass eine mildere Maßnahme die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht gewährleisten kann. Da die beiden Vorwürfe schwerwiegende Straftaten beinhalten, die hohe Haftstrafen nach sich ziehen, und andere Umstände, die ein Fluchtversuch andeuten, ist die Maßnahme des Hausarrests nicht ausreichend schützend”, erklärt der Generalstaatsanwalt in Skopje.
Das Strafrechtskollegium des Strafgerichts in Skopje hat gestern die Maßnahme “Hausarrest” für die ehemaligen Vorstandsmitglieder von Onkologie, Nino Vasev und Nehat Nuhi, verhängt.
“Das Strafrechtskollegium des Strafgerichts in Skopje hat, basierend auf dem Vorschlag des Generalstaatsanwalts in Skopje, die Maßnahmen für die Sicherstellung der Anwesenheit der beiden Personen, die zusammen mit den Vorwürfen in das Gericht eingeliefert wurden, getroffen. Nach einer Sitzung, bei der die Parteien anwesend waren, hat das Strafrechtskollegium die Maßnahme des Hausarrests für die Angeklagten N.V. und N.N. verhängt, während die vorherige Maßnahme des Aufenthaltsverbots, der Beschlagnahme des Reisepasses und des Verbots, einen neuen Reisepass zu beantragen, weiterhin in Kraft bleibt, da es sich um eine Situation handelt, die ein Fluchtversuch andeutet”, teilte das Strafgericht mit.