Nach dem 12. Oktober werden die Bürger Mazedoniens in die Schengen-Zone einreisen können, ohne dass sie verpflichtet sind, biometrische Daten wie Fotos und Fingerabdrücke im System der Europäischen Union zu hinterlegen. Laut dem Verkehrsminister Aleksandar Nikolloski, der sich derzeit in einer Arbeitsreise in Odessa aufhält, um die Bedenken der Gemeinschaft zu hören, insbesondere im Hinblick auf die neuen Regeln für Reisen und Aufenthalt in der EU, bleibt die Frage offen, wann die neue Einreisemethode in Kraft treten wird.
Ein Video zeigt die neuen Regeln für die Einreise in die EU, die bis April 2026 verschoben wurden und Fingerabdrücke erfordern.
“Was die Einreiseregeln in die Europäische Union betrifft, sind sie für Mazedonien verschoben worden. Sie werden beginnen, wenn sie beginnen, im nächsten April, wenn es keine weitere Verschiebung gibt”, sagte Aleksandar Nikolloski, Minister für Verkehr.
Ziel der neuen Einreiseregeln ist die vollständige Digitalisierung der Ein- und Ausreise in die Zone der Europäischen Union sowie die elektronische Aufbewahrung der Daten für die erlaubte Anzahl der Aufenthalts Tage, die nicht mehr als 90 Tage in einer Periode von 180 Tagen betragen darf.
Ein Bild zeigt die neuen Regeln für die Einreise in die Europäische Union.
“Im Wesentlichen ist uns mitgeteilt worden, dass der bestehende System, den die Europäische Union hat, digitalisiert wird. Die Welt geht voran, normalerweise geht auch die Technologie voran und in diesem Sinne muss respektiert werden, was die EU von einer Seite einführt. Andererseits sollten die Einreiseverfahren für die mazedonischen Bürger nicht kompliziert werden”, fügte der Minister für Verkehr, Aleksandar Nikolloski, hinzu.
Nachdem dieser neue Einreisereglament angewendet wird, beginnt nach sechs Monaten ein weiterer Verpflichtung für alle Reisenden, die in die Union einreisen möchten. Dies bedeutet eine Online-Anmeldung für eine Erlaubnis, um in die Schengen-Zone einzureisen, für die sieben Euro zu zahlen. Die Erlaubnis, die erhalten wird, gilt drei Jahre, nach der die Verfahren wiederholt werden.