aaa
Home / Uncategorized / Die Bundesgerichtsbarkeit genehmigt den Bau des Bundesasylzentrums in Rümlang.

Die Bundesgerichtsbarkeit genehmigt den Bau des Bundesasylzentrums in Rümlang.

Ein wichtiger Schritt in Richtung einer neuen Asylzentrale in Rümlang: Die Bundesgerichtskammer hat grünes Licht für den Bau der Zentrale gegeben.

Im Kanton Zürich war ein langjähriger Rechtsstreit über den Bau einer neuen Bundesasylzentrale beendet: Die Bundesgerichtskammer hat entschieden, dass der Bau der Zentrale in Rümlang, in der Nähe des Zürcher Flughafens, möglich ist.

Die Bundesregierung plant seit 2017 den Neubau der Asylunterkunft im ehemaligen Militärgelände Haselbach. Der Staatssekretariat für Migration plant, 150 Flüchtlinge in einem Gebäude an der Ränder des Waldes zu unterbringen – Container und alte Gebäude sollen dafür abgerissen werden.

Der ehemalige Bundesrichter Werner Beeler hatte sich gegen diese Pläne ausgesprochen. Beeler ist Rümlanger und Besitzer eines angrenzenden Waldstücks. Er argumentiert, dass die Gebäude für die Asylzentrale außerhalb des Baugeländes liegen und dass die Entfernung zum Wald nicht gewahrt wird, wie albinfo.ch berichtet.

Urgent benötigt: Unterkünfte für Flüchtlinge

Die Bundesgerichtskammer hat nun Beelers Beschwerde abgewiesen. In der Entscheidung heißt es, dass es kein Problem ist, wenn die Gebäude außerhalb des Baugeländes liegen. Im Asylsystem kann die gleiche Verfahrensweise wie in der Armee angewendet werden, sodass der Bau auch in einem landwirtschaftlichen Gebiet möglich ist.

Des Weiteren gibt die Bundesgerichtskammer an, dass ein öffentliches Interesse am Bau einer dritten Bundesasylzentrale im Kanton Zürich besteht. Die Konferenz für Asylangelegenheiten hat klargestellt, dass in der Region Zürich 870 Unterkunftsplätze benötigt werden, aber derzeit nur 360 in den Unterkünften in Zürich und Embrach vorhanden sind.

Wegen der hohen Zahl von Asylsuchenden ist es wichtig, dass so schnell wie möglich 150 weitere Unterkünfte in Rümlang bereitgestellt werden können. Der ehemalige Militärstandort ist für diesen Zweck geeignet. Darüber hinaus gibt es ökologische und wirtschaftliche Gründe, die den Weiterbau einiger bestehender Gebäude im Objekt rechtfertigen, wie SRF schreibt.

Außerhalb des Baugeländes

Im Anschluss an eine Untersuchung durch die regionale Zeitung Schaffhausen hat Werner Beeler seine Enttäuschung über die Entscheidung der höchsten Schweizer Gerichtsinstanz geäußert. „Meiner Meinung nach gibt es keine einzige Bundesasylzentrale in der Schweiz, die nicht in einem Baugelände liegen würde.“ Er erklärte, dass es erstaunlich sei, dass die Bundesgerichtskammer zu dem Schluss gekommen sei, dass der Bau in einem landwirtschaftlichen Gebiet möglich sei.

Beeler räumt ein, dass das öffentliche Interesse an neuen Unterkünften hoch ist. „Aber es gibt auch ein öffentliches Interesse an Gärten und Spitäler und diese Objekte können nicht überall gebaut werden.“

Beeler erklärte, dass er nicht gegen den Neubau der Asylunterkunft ist. „Das Asylsystem ist wichtig und wir müssen den Flüchtlingen die notwendige Infrastruktur bieten.“ Er war jedoch besorgt über die grundlegende Frage: Kann die Bundesregierung eine Asylzentrale in Rümlang bauen, obwohl die Zone nicht im Baugelände liegt?

Jetzt hofft er, dass die Bundesregierung zumindest die Entfernung zwischen dem Zaun und dem Wald erhöhen wird, um den Fußgängern mehr Platz zu geben.

Im Anfangsstatement blieb das Staatssekretariat für Migration schweigen. Sie konnten noch nicht genau sagen, wie die Dinge weitergehen würden – d.h., wann die Bauarbeiten beginnen würden oder wo der Zaun schließlich stehen würde. Das Objekt war ursprünglich für dieses Jahr geplant.

Tagged:

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *