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Die Anwälte haben in Teilen des Verfahrens gegen Themelores wegen Missbrauchs im Zusammenhang mit dem Autobahn-Tender von Gjilani angeklagt.

Die Berufungsinstanz hat ein Urteil gefällt, das den Teil des Urteils der Grundinstanz in Pristina betreffend den ehemaligen Ministersekretär Betim Reçica und drei anderen Beamten Isa Berisha, Leonora Limani und Mirdit Emini, die wegen Missbrauchs bei der Ausschreibung für die Autobahn Gjilan angeklagt sind, aufgehoben hat. Der Berufungsprozess hat den Teil des Urteils der Grundinstanz aufgehoben, der sich mit den Punkten II, IIa und IIb befasst, die “Missbrauch der Amtspflicht” betreffen. Der Berufungsprozess hat den Fall zurück an die erste Instanz geschickt, um ihn erneut zu verhandeln.

Währenddessen hat die Grundinstanz in Pristina am 7. Mai 2024 ein Freispruchsurteil gegen den ehemaligen Ministersekretär Betim Reçica und drei andere Beamte Isa Berisha, Leonora Limani und Mirdit Emini erlassen. Die Grundinstanz hatte Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen “Umgang mit Einfluss”, “Missbrauch der Amtspflicht” und “Betrug” freigesprochen.

Der Berufungsprozess hat jedoch festgestellt, dass die Grundinstanz bei der Verhandlung des Falls Fehler gemacht hat. Der Berufungsprozess hat festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Beweise vorgelegt hat, um die Anschuldigungen gegen Reçica und die anderen Beamten zu beweisen. Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat.

Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat. Der Berufungsprozess hat festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Beweise vorgelegt hat, um die Anschuldigungen gegen Reçica und die anderen Beamten zu beweisen.

Der Berufungsprozess hat den Fall zurück an die erste Instanz geschickt, um ihn erneut zu verhandeln. Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat.

Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat. Der Berufungsprozess hat festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Beweise vorgelegt hat, um die Anschuldigungen gegen Reçica und die anderen Beamten zu beweisen.

Der Berufungsprozess hat den Fall zurück an die erste Instanz geschickt, um ihn erneut zu verhandeln. Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat.

Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat. Der Berufungsprozess hat festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Beweise vorgelegt hat, um die Anschuldigungen gegen Reçica und die anderen Beamten zu beweisen.

Der Berufungsprozess hat den Fall zurück an die erste Instanz geschickt, um ihn erneut zu verhandeln. Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat.

Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat. Der Berufungsprozess hat festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Beweise vorgelegt hat, um die Anschuldigungen gegen Reçica und die anderen Beamten zu beweisen.

Der Berufungsprozess hat den Fall zurück an die erste Instanz geschickt, um ihn erneut zu verhandeln. Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat.

Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat. Der Berufungsprozess hat festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Beweise vorgelegt hat, um die Anschuldigungen gegen Reçica und die anderen Beamten zu beweisen.

Der Berufungsprozess hat den Fall zurück an die erste Instanz geschickt, um ihn erneut zu verhandeln. Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat.

Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat. Der Berufungsprozess hat festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Beweise vorgelegt hat, um die Anschuldigungen gegen Reçica und die anderen Beamten zu beweisen.

Der Berufungsprozess hat den Fall zurück an die erste Instanz geschickt, um ihn erneut zu verhandeln. Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat.

Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat. Der Berufungsprozess hat festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Beweise vorgelegt hat, um die Anschuldigungen gegen Reçica und die anderen Beamten zu beweisen.

Der Berufungsprozess hat den Fall zurück an die erste Instanz geschickt, um ihn erneut zu verhandeln. Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat.

Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat. Der Berufungsprozess hat festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Beweise vorgelegt hat, um die Anschuldigungen gegen Reçica und die anderen Beamten zu beweisen.

Der Berufungsprozess hat den Fall zurück an die erste Instanz geschickt, um ihn erneut zu verhandeln. Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen Beamten von den Anschuldigungen freigesprochen hat.

Der Berufungsprozess hat auch festgestellt, dass die Grundinstanz nicht genügend Rechtfertigung für ihre Entscheidung vorgelegt hat, als sie Reçica und die anderen

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