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Die Antikorruptionsbehörde (ASK) kann nur auf Anordnung eines Gerichts Maßnahmen ergreifen, um Korruption vorzubeugen. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Details der jüngsten Berichte der ASK.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass gemäß dem Gesetz über die Verfolgung von Kommunikationen, nur dann ein Ermittlungsbeschluss erlassen werden kann, wenn ein Verbrechen klar durch das Gesetz vorgesehen ist.

In Bezug auf die Vorwürfe gegen den Ministerpräsidenten hat die Generalstaatsanwaltschaft, unter der Leitung des Generalstaatsanwalts Lupço Kocevski, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Vorwürfe werden sorgfältig überprüft. Zudem werden die jüngsten Vorwürfe, die von ASK./TV21 veröffentlicht wurden, gründlich untersucht.

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