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Die albanische Regierung hat eine Task-Force zur Migrationsbekämpfung eingerichtet und ein strategisches Partnerschaftsabkommen mit Italien geschlossen.

Der Kabinett hat heute die Einrichtung einer speziellen Task-Force in der Migrationspolitik beschlossen, die zwischen Albanien und Italien unterzeichnet wurde.

Die Task-Force wird von dem stellvertretenden Innenminister geleitet, der für die Migrationsfragen zuständig ist, und umfasst die stellvertretenden Minister der betreffenden Ministerien sowie hohe Beamte der Polizei und der Streitkräfte.

Die Hauptaufgaben der Task-Force umfassen:

* Die Erstellung eines gemeinsamen Handlungsplans für die Umsetzung des Abkommens
* Die Überwachung und Koordination aller notwendigen Maßnahmen im Einklang mit dem Protokoll
* Die institutionelle Koordination für die Bewältigung unvorhergesehener Situationen
* Die Bearbeitung der Anliegen der italienischen Seite und die Erteilung konkreter Entscheidungen für die Umsetzung

Ein Teil der Task-Force ist ein technisches Sekretariat, das aus Vertretern der beteiligten Institutionen besteht. Dieses Sekretariat wird sich um die Organisation der Arbeit, die interinstitutionelle Koordination sowie die Verwaltung der Dokumentation und der Informationen kümmern, die mit dem Abkommen zusammenhängen.

Die Task-Force wird bis zum Abschluss der Umsetzung des Protokolls funktionsfähig bleiben und wird jeden Monat dem Innenministerium Bericht erstatten.

Dieser Beschluss wird in Kraft treten, nachdem er in der “Amtlichen Zeitung” veröffentlicht wurde.

In Unterstützung des Artikels 100 der Verfassung und des Gesetzes Nr. 20/2024 “Zur Ratifizierung des Protokolls zwischen dem Kabinett der Republik Albanien und der Regierung der Republik Italien zur Förderung der Zusammenarbeit in der Migrationspolitik” hat das Kabinett mit dem Vorschlag des Innenministers beschlossen:

* Die Einrichtung der Task-Force für die Umsetzung des Protokolls zwischen dem Kabinett der Republik Albanien und der Regierung der Republik Italien zur Förderung der Zusammenarbeit in der Migrationspolitik sowie des Abkommens
* Die Task-Force soll die Koordination, Überwachung und Kontrolle der Umsetzung des Abkommens in Einklang mit den Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen sicherstellen
* Die Task-Force wird von dem stellvertretenden Innenminister geleitet, der für die Migrationsfragen zuständig ist, und umfasst die folgenden Mitglieder:
+ Stellvertretender Minister für Europa und Außenbeziehungen
+ Stellvertretender Minister für Verteidigung
+ Stellvertretender Minister für Finanzen
+ Stellvertretender Minister für Gesundheit und Soziales
+ Stellvertretender Minister für Infrastruktur und Energie
+ Generaldirektor des Generalstabes der Streitkräfte
+ Direktor des Departements für Grenzen und Migration, im Generaldirektorat der Polizei
+ Direktor des Departements für Ordnung und öffentliche Sicherheit, im Generaldirektorat der Polizei
+ Direktor des Departements für Unterstützungsleistungen, im Generaldirektorat der Polizei
* Die Hauptaufgaben der Task-Force umfassen:
+ Die Erstellung eines Handlungsplans, basierend auf den Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen, als ein einziges, von allen akzeptiertes Dokument
+ Die Dokumentation der Strukturen, Zuständigkeiten und Pflichten, in Fällen unvorhergesehener Situationen, die während der Umsetzung des Protokolls und des Abkommens auftreten
+ Die Gewährleistung der Unterstützung der beteiligten Strukturen mit den notwendigen Mitteln für die Erfüllung ihrer Pflichten, in Einklang mit dem Protokoll zwischen dem Kabinett der Republik Albanien und der Regierung der Republik Italien zur Förderung der Zusammenarbeit in der Migrationspolitik sowie des Abkommens
+ Die Bearbeitung der Anliegen und Fragen, die von der italienischen Botschaft in Tirana an das Ministerium für Europa und Außenbeziehungen gerichtet werden, in Bezug auf die Umsetzung des Protokolls und des Abkommens, sowie die Erteilung von Entscheidungen, die an die beteiligten Strukturen weitergeleitet werden, basierend auf ihren Zuständigkeiten
* Die Task-Force wird sich treffen, wenn dies erforderlich ist, auf Antrag des Vorsitzenden und jedes Mitglieds, basierend auf der Art der Angelegenheit, die diskutiert werden soll, basierend auf einem Kalender der Sitzungen oder so oft wie notwendig
* Die Task-Force wird, wenn dies notwendig ist, externe Experten oder Vertreter von Organisationen einladen, die die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen abdecken, in Bezug auf Angelegenheiten, die außerhalb ihres Profils liegen, und deren Meinung wird Teil der Entscheidungsfindung
* Die Mitglieder der Task-Force werden den Vorsitzenden über jede Angelegenheit und Entscheidung informieren, basierend auf ihren Zuständigkeiten
* Der Vorsitzende der Task-Force wird jeden Monat dem Innenministerium Bericht erstatten, über die Umsetzung dieses Beschlusses
* Die Task-Force wird durch das technische Sekretariat unterstützt, das aus Vertretern des mittleren und höheren Führungsniveaus besteht, das aus:
+ Vertretern des Departements für Migrationspolitik, Asyl und Antiterrorismus, im Innenministerium
+ Vertretern der Struktur für Ordnung und öffentliche Sicherheit, im Innenministerium
+ Vertretern der Konsularabteilung, im Ministerium für Europa und Außenbeziehungen
+ Vertretern des Departements für Unterstützungsleistungen, im Generaldirektorat der Polizei
* Die Aufgaben des technischen Sekretariats umfassen:
+ Die Organisation der Sitzungen der Task-Force, in Einklang mit den gesetzlichen Verfahren für die Benachrichtigung über die Sitzungen von besonderen Kommissionen
+ Die Vorbereitung des Berichts über die Angelegenheiten, die diskutiert werden, als Teil der Dokumentation, die diskutiert wird, und die Koordination mit den beteiligten Institutionen
+ Die Verwaltung der Dokumente, die von der italienischen Seite eingereicht werden, und die Vorlage dieser Dokumente an die Task-Force für Überprüfung und Koordination von weiteren Maßnahmen, basierend auf ihren Anweisungen
+ Die Sammlung von Daten und Informationen, die von den Mitgliedern eingereicht werden
+ Der Austausch von Informationen und Materialien zwischen den Mitgliedern
+ Die Erstellung von Materialien für den Vorsitzenden der Task-Force
+ Die Aufbewahrung und Verwaltung des Protokolls der Sitzung
* Die Task-Force bleibt bis zum Abschluss der Umsetzung des Protokolls funktionsfähig
* Die Titelträger der beteiligten Institutionen, die in Punkt 3 dieses Beschlusses genannt werden, werden innerhalb von 10 Tagen nach Inkrafttreten dieses Beschlusses, die Namen ihrer Vertreter an das Innenministerium melden und diese an die Task-Force und das technische Sekretariat senden, basierend auf den Buchstaben “c” und “ç” in Punkt 9
* Die Task-Force wird beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen
* Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem er in der “Amtlichen Zeitung” veröffentlicht wurde.

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