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Deutschland und seine Herausforderungen bei den “Sicherheitsstaaten

Der Entscheid der Europäischen Menschenrechtskommission könnte Auswirkungen auf die deutsche Migrationspolitik haben.

Besonders für Pläne, die Liste der sicheren Länder zu erweitern, ist dies relevant.

“Die sogenannten sicheren Drittländer” im deutschen und europäischen Asylrecht beziehen sich auf Länder, in denen, laut der Bewertung der deutschen Regierung oder der Europäischen Kommission, Menschen sicher vor staatlichem Verfolgung sind.

Die Meinungen über die Genauigkeit dieser Bewertungen gehen auseinander. Es ist nicht verwunderlich, dass sich oft rechtliche Streitigkeiten ergeben, insbesondere in Zeiten politischer Grenzen für die Migrationspolitik.

Im August entschied das Europäische Gerichtshof in Luxemburg, die höchste Gerichtsinstanz im Europäischen Gerichtshof, in einem Fall. Danach können die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unabhängig entscheiden, welche Länder als sichere Drittländer gelten.

Allerdings müssen sie alle Quellen über die Grundlage dieser Bewertung veröffentlichen, was bislang nicht der Fall war. Außerdem muss die gesamte Bevölkerung des betreffenden Landes sicher sein, es dürfen keine politische Verfolgung oder ethnische, religiöse oder geschlechtliche Diskriminierung geben.

**Differenzen zwischen den Ländern**

Der Gegenstand der aktuellen Verfahren war ein Antrag zweier Männer aus Bangladesch, deren Asylanträge von den italienischen Behörden abgelehnt wurden. Das Land ihrer Herkunft gilt als sicher von der Regierung in Rom.

Die Bürger der interessierten Personen aus Bangladesch wurden in ein Lager in Albanien transportiert. Italien schloss eine Vereinbarung mit diesem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist, um die Asylverfahren außerhalb seiner Grenzen durchzuführen.

Auch in Deutschland gibt es eine Liste der sogenannten sicheren Drittländer, die in der politischen Diskussion oft als “sichere Herkunftsstaaten” bezeichnet werden. Das bedeutet dasselbe.

Die Menschen aus diesen Ländern haben sehr wenig Chance, dass ihr Asylantrag positiv beschieden wird, nachdem sie individuell überprüft wurden.

Derzeit gilt dies für acht europäische Länder, darunter auch die Länder des westlichen Balkans sowie Moldawien und Georgien, sowie zwei afrikanische Länder, Ghana und Senegal.

**Potenzielle sichere Drittländer: Algerien, Indien, Marokko, Tunesien**

In der Vereinbarung des deutschen Koalitionsregierungsprogramms wurde beschlossen, diese Liste zu erweitern. Es werden auch spezifische Länder genannt: Algerien, Indien, Marokko und Tunesien.

“Wir überprüfen ständig die angemessene Bewertung der anderen sicheren Herkunftsstaaten. Insbesondere werden Länder, deren Bürger seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent Asylrecht haben, als sicher gelten.”

Es bleibt offen, ob diese Pläne noch leicht umzusetzen sein werden, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, wie in der Koalitionsvereinbarung erwähnt.

“Wir werden den Beschluss überprüfen”, sagte der Sprecher des Innenministeriums, das für die Asylpolitik zuständig ist. Jedenfalls will die deutsche Regierung die Verfahren reformieren. In Zukunft könnten die sicheren Drittländer durch Dekret festgelegt werden, ohne die Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats.

**Die Idee der Europäischen Union für gemeinsame Rückkehrzentren**

Der Koalition hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der nach den Sommerferien des Parlaments verabschiedet werden soll. Der erste Debatte fand im Juli statt.

In diesem Zusammenhang nutzte der Innenminister Alexander Dobrindt die Gelegenheit, um die angeblich unzureichende Zahl der Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern zu kritisieren: “Unser Ziel ist es jetzt, die Blockade des effektiven Kontrollierens der illegalen Migration zu beenden.”

Er kritisierte insbesondere die Regelung, nach der Menschen, die deportiert werden sollen, das Recht auf rechtlichen Rat vor der Deportation haben, das jetzt geplant ist, abzuschaffen. Der Minister hofft, dass dies die Abschiebungen in Länder, die bereits auf der Liste der sicheren Drittländer stehen, beschleunigen wird.

Innerhalb der Europäischen Union werden gemeinsame Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber diskutiert. Die Idee wurde von den Innenministern der Mitgliedstaaten auf einer Konferenz in Kopenhagen im Juli besprochen.

Dobrindt unterstützt die Idee: “Da es schwierig ist, Einzelverträge mit Drittländern abzuschließen, könnte ein gemeinsamer Ansatz zwischen mehreren EU-Ländern eine vernünftige Option sein. Es gibt konkrete Pläne in verschiedenen Ländern.”

“Es ist nicht ausgeschlossen, dass etwas Ähnliches für Deutschland in Betracht gezogen wird”, sagte der Minister.

Dobrindt will mit der Reform einen klaren Botschaft senden: “Diejenigen, die aus einem sicheren Herkunftsland kommen, sollten nicht einmal ausreisen. Diejenigen, die nicht bleiben können, sollten nicht einmal einreisen.”

**Die Opposition fordert einen Kurswechsel**

Ein Teil der politischen Opposition in Deutschland hofft, dass die Regierung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Kurs bei der Asylpolitik ändern wird.

“Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die sicheren Herkunftsstaaten ist ein großer Erfolg für die Achtung der Menschenrechte und der individuellen Asylrechte in Europa”, glaubt die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat. Der Plan, die sicheren Herkunftsstaaten durch Dekret ohne Kontrolle des Bundestags und des Bundesrats zu erklären, ist für sie unannehmbar.

Clara Bünger von der Linken fordert die Koalition auf, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten gründlich zu überprüfen. “Georgien und Moldawien sollten sofort aus dieser Liste entfernt werden.”

Die Sprecherin der Asylpolitik zitiert unter anderem den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts im März 2025, der die Frage aufwarf, ob die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat mit dem EU-Recht übereinstimmt. Die Begründung war die schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte in den von Russland besetzten Gebieten Abchasiens und Südossetiens.

Was Moldawien betrifft, betrachtet die Tschechische Republik dieses Land als teilweise sicher, da der Transnistrien-Region, der Teil Moldawiens ist, von pro-russischen Separatisten kontrolliert wird.

Bünger glaubt, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für die Idee, die Regularien über die Drittländer zu erweitern, unannehmbar ist: “Der Beschluss ist eindeutiger Widerstand gegen die Pläne der deutschen Regierung, auch Länder wie Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten zu erklären.”

In diesen Ländern Nordafrikas sind Homosexuelle strafbar, was auch für Algerien gilt. Dies verletzt eines der wichtigsten Kriterien des Europäischen Gerichtshofs: In den Ländern, die als sichere Drittländer erklärt werden, muss die Sicherheit der gesamten Bevölkerung gewährleistet sein.

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