Am Mittwoch (16. September) haben Beamte der Bundespolizei einen 49-jährigen Kosovaren festgenommen, der während der Grenzkontrollen an der A8-Autobahn mehrfach mit einem Haftbefehl in Verbindung gebracht wurde.
Die Beamten hatten die Personalien des kosovarischen Staatsbürgers aus ihren Systemen abgerufen, um Teil eines Einwanderungskontrollverfahrens der Grenzpolizei zu sein, wie die albinfo.ch-Website berichtet. Ein so hoher Erfolg war auch für die Beamten ungewöhnlich: Er war bereits fünfmal gesucht worden.
Im Januar 2023 hatte der Bundespolizeiinspekteur in Berggießhübel bereits eine Einreise- und Aufenthaltsverbot für vier Jahre gegen den 49-Jährigen verhängt, nachdem dieser ohne Genehmigung eingereist war. Anschließend wurde er wieder in die Tschechische Republik abgeschoben, wie die presseportal.de-Website schreibt. Im Dezember 2024 hatte der Bundespolizeiinspekteur in Passau ein weiteres Einreise- und Aufenthaltsverbot für vier Jahre gegen ihn verhängt, weil er ohne Genehmigung versucht hatte, in Deutschland einzureisen.
Dieses Verbot war ebenfalls auf vier Jahre begrenzt. Nachdem diese Verletzung aufgedeckt wurde, wurde er wieder in die Republik Kosovo abgeschoben.
Die Staatsanwaltschaft in Passau hatte einen Alarm ausgelöst, weil die aktuelle Adresse des Kosovaren in den Akten nicht verzeichnet war und so die Fortsetzung der Strafverfahren verhindert wurde, wie die albinfo.ch-Website berichtet. Auch andere Länder hatten in der gesamten Schengen-Zone einen Alarm ausgelöst, um die Einreise des Kosovaren zu verhindern.
Aufgrund der bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbote wurde dem 49-Jährigen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verwehrt. Am nächsten Tag kehrte er in sein Heimatland zurück.