Am 13. Juni veröffentlichte der Bundesrat die neue Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Einige der wichtigsten Punkte der Vereinbarung sind:
Die dynamische Übernahme des EU-Rechts ist ein zentrales Thema. Die Schweiz muss in der Regel die neuen Vorschriften übernehmen. Wenn sie dies nicht tut, wird ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten eingeleitet.
Das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten ist komplex. Zunächst wird ein “Mischkomitee” eingesetzt, das einen politischen und diplomatischen Dialog führt. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann die Sache dem Schiedsgericht vorgelegt werden. Dieses Gericht besteht aus zwei Vertretern der Schweiz und zwei Vertretern der EU, die gemeinsam einen fünften Mitglied wählen.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist besonders umstritten. Wenn das Schiedsgericht das EU-Recht anwenden muss, muss die Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden, wie diese Bestimmungen interpretiert werden. Anschließend entscheidet das Schiedsgericht auf der Grundlage dieser Interpretation über das Ergebnis des Streits. Wenn die Schweiz das Urteil nicht anerkennt, kann die EU eine “Kompensationsmaßnahme” ergreifen.
Die neue Vereinbarung enthält auch eine Direktive für die Staatsbürgerschaft und die freie Bewegung von Personen. Diese Direktive erweitert die Grundsätze der freien Bewegung von Personen und des Wiedervereinigungsrechts für alle EU-Bürger. Die Schweiz hat jedoch “angepasste Ausnahmen” für sich selbst, die die Direktive nur für EU-Arbeitnehmer anwenden.
Kritiker der Vereinbarung warnen jedoch, dass diese Ausnahmen nicht ausreichend sind, um die Sozialsysteme vor Einwanderung zu schützen. Sie argumentieren, dass ein EU-Bürger als “angestellt” in der Schweiz gilt, wenn er oder sie innerhalb eines fünfjährigen Zeitraums mehr als sechs Monate Sozialhilfe erhält und diesen Status auch dann aufrechterhält, wenn er oder sie Leistungen für arbeitslose Personen erhält.
Die neue Vereinbarung enthält auch eine Schutzklausel für die Löhne und Gehälter. Die Partnerorganisationen – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – haben gemeinsam 14 Maßnahmen vereinbart, um die hohen Löhne in der Schweiz im Vergleich zur EU zu schützen. Politisch zielen diese Maßnahmen darauf ab, die Unterstützung der Gewerkschaften zu gewinnen.
Darüber hinaus hat die Schweiz eine Schutzklausel für die Einwanderung vereinbart. Diese kann aktiviert werden, wenn die Einwanderung “schwere wirtschaftliche oder soziale Probleme” verursacht. Die Schweiz muss zunächst die Sache dem “Mischkomitee” vorlegen. In extremen Fällen wird das Schiedsgericht erneut mit der Beurteilung der Situation beauftragt.
Der Veröffentlichung des Vertragsentwurfs folgt eine Konsultationsphase, in der Parteien, Verbände, Kantone und Bürger ihre Kommentare abgeben können. Diese Phase wird drei Monate dauern. Anschließend ist der Bund an der Reihe. Schließlich wird das letzte Wort dem Volk zufallen, das über die Vereinbarung in einem Referendum abstimmen wird.