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Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit das Beschwerdeverfahren der serbischen Liste, dabei wird jedoch nicht auf den “Parlament von Pristina” Bezug genommen.

Die Verfassungsgerichtshöhe hat mitgeteilt, dass die serbische Liste in ihrem Rechtsmittel gegen die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Parlaments nicht den Begriff “Parlament von Pristina” verwendet hat, wie es die Liste selbst in ihrer öffentlichen Erklärung angekündigt hatte.

Die serbische Liste hatte am Wochenende auf den sozialen Medien mitgeteilt, dass sie ein Rechtsmittel gegen die Wahlverfahren für die stellvertretenden Vorsitzenden des Parlaments eingereicht hatte, die aus den Reihen der serbischen Gemeinschaft während der konstituierenden Sitzung gewählt wurden.

Der Vorfall hat zu zahlreichen Reaktionen geführt, und der Sprecher der Verfassungsgerichtshöhe, Veton Dula, hat bestätigt, dass die Gerichtshöhe das Rechtsmittel am 30. August angenommen hat und sich mit der Anfrage der serbischen Liste befasst.

“Die Anfrage, die am 30. August von den Vertretern der serbischen Liste eingereicht wurde, wird derzeit von der Gerichtshöhe bearbeitet. In der Anfrage wird nirgendwo der Begriff ‘Parlament von Pristina’ verwendet”, sagte er.

Der stellvertretende Vorsitzende des Parlaments, Dimal Basha, hatte während der Sitzung, in der die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen der Gemeinschaften stattfand, den Prozess der Stimmabgabe für die stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen der Gemeinschaften getrennt durchgeführt.

Die serbische Liste hatte diesen Prozess als gegen die Gesetze und die Regeln des Parlaments gerichtet bezeichnet. Trotzdem haben die neun Abgeordneten der Liste nicht die Mehrheit der Stimmen in der Parlamentsversammlung für die Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden erhalten.

Auch der andere serbische Abgeordnete, Nenad Rashiq, der nicht zu diesem Gruppe gehört, hat keine Stimmen erhalten.

Trotz des Scheiterns bei der Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden hat Basha das Parlament konstituiert.

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