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Der “Ura”-Einsatz: GJKKO veröffentlicht Urteile für 14 Festgenommene – aber was genau ihnen vorgeworfen wird.

Der GJKKO hat die Entscheidung zum Verhängen von Sicherheitsmaßnahmen für 14 der im “Ura”-Ermittlungsverfahren inhaftierten Personen bekannt gegeben.

Der Richter Rudina Palloj hat die Haftbefehle für 11 der Verdächtigen in Haft bestätigt, während für die drei anderen, Ervis Deti, Bexhet Mema und den Anwalt Armand Tragaj, die Sicherheitsmaßnahmen von “Haft” in “Verpflichtung zur Vorladung” geändert wurden.

**Entscheidung**

Mit der Entscheidung Nr. 53 vom 23.05.2025 hat das Gericht für Korruptions- und Organisierte Kriminalität die folgenden Entscheidungen getroffen:

1. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Orges Ali Molla, der verdächtigt wird, die Straftaten “Drogenhandel” begangen zu haben, in Form von Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 283/a, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

2. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Musa Ismail Korça, der verdächtigt wird, die Straftaten “Reinigung von Straftaten oder krimineller Aktivitäten” begangen zu haben, in Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 287, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

3. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Rando Skënder Aliu, der verdächtigt wird, die Straftaten “Reinigung von Straftaten oder krimineller Aktivitäten” begangen zu haben, in Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 287, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

4. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Sokol Isteri alias Tatani, der verdächtigt wird, die Straftaten “Drogenhandel” begangen zu haben, in Form von Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 283/a, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

5. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Ligor Sotir Çombashi, der verdächtigt wird, die Straftaten “Reinigung von Straftaten oder krimineller Aktivitäten” begangen zu haben, in Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 287, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

6. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Altin Mhill Pjetri, der verdächtigt wird, die Straftaten “Reinigung von Straftaten oder krimineller Aktivitäten” begangen zu haben, in Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 287, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

7. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Ervin Zija Zeqiri, der verdächtigt wird, die Straftaten “Drogenhandel” begangen zu haben, in Form von Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 283/a, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

8. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Gëzim Lulëzim Thartori, der verdächtigt wird, die Straftaten “Drogenhandel” begangen zu haben, in Form von Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 283/a, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

9. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Alfred Besim Hysa, der verdächtigt wird, die Straftaten “Reinigung von Straftaten oder krimineller Aktivitäten” begangen zu haben, in Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 287, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

10. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Genti Gani Nderjaku alias Ekil Nderjaku, der verdächtigt wird, die Straftaten “Drogenhandel” begangen zu haben, in Form von Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 283/a, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

11. Die Fortsetzung der Anwendung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Altin Xhavit Morina, der verdächtigt wird, die Straftaten “Drogenhandel” begangen zu haben, in Form von Zusammenarbeit mit einem kriminellen Netzwerk, “Krimineller Netzwerk” und “Begangen von Straftaten durch eine kriminelle Organisation oder ein kriminelles Netzwerk”, die in den Artikeln 283/a, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind.

12. Gemäß Artikel 248, Absatz 2 und Artikel 260 des Strafgesetzbuches wird die Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Armand Luftar Tragaj, der verdächtigt wird, die Straftat “Missbrauch von Einfluss gegenüber Personen, die öffentliche Ämter ausüben” begangen zu haben, in vier Episoden, gemäß Artikel 245/1, Absatz 2 des Strafgesetzbuches (nach dem günstigen Strafgesetz, vor den Änderungen durch das Gesetz Nr. 43/2021), geändert.

12.1. Die Anordnung der Sicherheitsmaßnahme “Verpflichtung zur Vorladung bei der Strafgerichtspolizei” gegenüber Armand Luftar Tragaj.

12.2. In Bezug auf Artikel 234, Absatz 2 des Strafgesetzbuches wird Armand Luftar Tragaj befohlen, sich am ersten Tag eines jeden Monats um 10.00 Uhr vor den von dem Generalstaatsanwalt bestimmten Beamten der Strafgerichtspolizei zu melden.

12.3. Armand Luftar Tragaj wird sofort freigelassen, wenn er nicht wegen eines anderen Urteils inhaftiert wird.

13. Gemäß Artikel 248, Absatz 2 und Artikel 260 des Strafgesetzbuches wird die Sicherheitsmaßnahme “Haft” gegenüber Bexhet Muhamerr Mema, der verdächtigt wird, die Straftat “Missbrauch von Einfluss gegenüber Personen, die öffent

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