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Der Staatsanwaltschaftsbehörde (SPAK) wird die Ermittlungen gegen den Anwalt Ilir Meta für weitere sechs Monate verlängert. “Wir werden die Angelegenheit vor das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen”, so der Anwalt.

Der Prozess gegen den Präsidenten der Partei der Freiheit, Ilir Meta, wird um sechs Monate verlängert. Dies wurde von der Generalstaatsanwaltschaft (SPAK) bestätigt.

Meta’s Anwalt, Kujtim Cakrani, bestätigte dies in einer Pressekonferenz nach seinem Ausgang aus den Räumen der besonderen Staatsanwaltschaft. Er erklärte, dass dies das zweite Mal ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft den Prozess verlängert hat und dass er den Entscheidung als unverhältnismäßig ansieht.

“Die Generalstaatsanwaltschaft sagt, dass sie noch Beweise erwartet, insbesondere einen Expertenbericht über Metas ehemaligen Pflegevater. Aber was hat Meta mit dieser Angelegenheit zu tun?”, fragte Cakrani.

Cakrani äußerte sich empört über die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft mit dem Fall umgegangen ist, und warnte vor, dass die Partei der Freiheit den Fall bis zur Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg weiterverfolgen werde.

“Wir leben in einer autokratischen Demokratie! Diese Verzögerung ist unverhältnismäßig und wir werden den Fall in Straßburg weiterverfolgen”, sagte er.

Der Anwalt von Präsident Meta, Kujtim Cakrani, erklärte: “Es ist bereits über sieben Monate her, dass Meta in Haft ist, und die Staatsanwaltschaft sollte alle zwei Monate den Gerichtshof um eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen bitten. Das hat sie jedoch nicht getan.”

Wir haben keine Anfrage gestellt und werden dies später in der Straßburger Gerichtsbarkeit vorlegen.

Die besondere Staatsanwaltschaft hat den Prozess um sechs Monate verlängert. Es ist das zweite Mal, dass dies geschieht.

Die Generalstaatsanwaltschaft sagt, dass sie noch Beweise erwartet, insbesondere einen Expertenbericht über Metas ehemaligen Pflegevater. Aber was hat Meta mit dieser Angelegenheit zu tun?

In der nächsten Woche werden wir eine Anfrage an das Verfassungsgericht stellen, um die Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Wenn wir keine Antwort erhalten, werden wir uns an die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg wenden.

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