Der Kanton Zürich plant, eine schwierige Klausel zur Abgeltungsteuer wieder einzuführen. Der Parlament hat diese Regelung in der ersten Lesung am Wochenende angenommen. Ziel ist es, älteren Menschen zu verhindern, ihre Häuser aufgrund übermäßiger Steuern zu verkaufen.
Die Klausel zur Entlastung soll vor allem älteren Bürgern zugute kommen, die ihre Hypotheken abbezahlt haben, schreibt die Zeitung Blick. Da sie aufgrund ihrer niedrigen Einkünfte Schwierigkeiten haben, ihre Steuern zu bezahlen, soll die Klausel ihnen eine Entlastung bieten, wie die Website albinfo.ch weitermeldet.
Wird die Abgeltungsteuer bald vollständig abgeschafft?
Die Klausel zur Entlastung bleibt nur in Kraft, wenn die Wähler am kommenden Sonntag die Werte der Abgeltungsteuer aufrechterhalten. Wenn die Werte abgeschafft werden, bleibt die Klausel zur Entlastung in Kraft, bis der Systemwechsel erfolgt. Dies ist wahrscheinlich in den Jahren 2027 oder 2028 der Fall. Anschließend wird die Klausel überflüssig.