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Der Finanzminister Elezi bestätigt, dass die Zentralbank keine Mittel für die Wahlkampagne der politischen Parteien bereitgestellt hat, sondern lediglich ihre Ausgaben eingeschränkt hat.

Der Zentralwahlausschuss hat sich zu dem Entscheid der kommenden Woche geäußert, um die Ausgaben für die Wahlkampagne der politischen Parteien zu begrenzen, die für die lokalen Wahlen zum Bürgermeister und die Gemeindeversammlungen zertifiziert werden, die am 12. Oktober 2025 stattfinden werden.

Laut dem Beschluss des Zentralwahlausschusses hat eine politische Partei in der Gemeinde, in der sie an den Wahlen teilnimmt, das Recht, 2 Euro pro registriertem Wähler in dieser Gemeinde auszugeben.

Der Sprecher des Zentralwahlausschusses, Valmir Elezi, erklärte jedoch, dass dieser Beschluss nichts mit der Aufteilung von Mitteln für politische Parteien zu tun hat, da dieser Institution die Wahlkampagne der politischen Parteien nicht finanziert.

“Der Zentralwahlausschuss hat keine Mittel für die politischen Parteien verteilt, die an den lokalen Wahlen 2025 teilnehmen werden. Der Zentralwahlausschuss finanziert die Wahlkampagne der politischen Parteien nicht”, sagte Elezi.

Laut ihm hat der Beschluss des Zentralwahlausschusses nur mit der Begrenzung der Höhe der Ausgaben zu tun, die die politischen Parteien in den Gemeinden, in denen sie antreten, ausgeben dürfen.

“Der Beschluss des Zentralwahlausschusses hat nur mit der Begrenzung der finanziellen Ausgaben für die politischen Parteien zu tun, laut dem eine politische Partei in der Gemeinde, in der sie an den Wahlen teilnimmt, das Recht hat, 2 Euro pro registriertem Wähler in dieser Gemeinde auszugeben”, sagte Elezi.

Zu diesem Zweck hat der Zentralwahlausschuss in einer Pressemitteilung erklärt, dass die politischen Parteien die Höchstgrenze der Ausgaben nicht überschreiten dürfen, die in den Gemeinden, in denen sie zertifiziert sind, um an den Wahlen teilzunehmen.

Darüber hinaus hat der Zentralwahlausschuss erklärt, dass die Begrenzungen der maximalen Ausgaben, die für die Wahlkampagne erlaubt sind, auf alle Artikel und Dienstleistungen anwendbar sind, die in den Gemeinden für die Wahlkampagne ausgegeben werden, unabhängig von der Zeit der Beschaffung oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

Diese Berechnung wurde auf der Grundlage der Wahlregelung Nr. 07/2024 für die Wahlkampagne, der Überwachung der Wahlkampagne und der Unterstützung durch die Daten der vorläufigen Liste der Wähler in jeder Gemeinde vorgenommen, laut der die Gesamtzahl der Wähler in unserem Land 2.071.544 beträgt.

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