Wenn ein Patient nach medizinischer Behandlung stirbt, erhalten seine Angehörigen keinen Zugriff auf seine Daten, selbst wenn sie eine fehlgeschlagene Behandlung vermuten. In zwei Fällen hat das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung getroffen, wie die Website albinfo.ch berichtet.
Für die Angehörigen bedeutet dies, dass sie sich ohne Gewissheit in Gefahr begeben müssen, ohne zu wissen, ob die Patientendaten möglicherweise Hinweise auf medizinische Fehlhandlungen enthalten. Dies ist ein finanzieller und emotionaler Test, wie Kritiker es sehen.
Daher können Patienten nur geraten werden, in einer vorherigen Anweisung klar zu erklären, ob und wer ihre Daten im Falle ihres Todes einsehen darf.