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Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Grenzen von 30 Kilometern zwischen den Kantonen verfassungsgemäß sind.

Der kantonale Parlament in Zürich hatte beschlossen, dass, wenn der öffentliche Verkehr wegen der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h verlangsamt wird, etwas unternommen werden muss, um dies zu ermöglichen. Dies berichtet albinfo.ch. Beispielsweise müssten spezielle Buskurse gebaut werden. Als Folge müssten die betroffenen Gemeinden die Kosten tragen.

Aber die Stadt Zürich will den Entscheid nicht akzeptieren. Die Stadtregierung schreibt, dass der Entscheid ohne Konsultation mit den Gemeinden getroffen wurde. Dies verletze die kommunale Autonomie und den Bundesgesetz, schreibt srf.ch.

Dass die Stadt nun den Fall an das Bundesgericht bringt, hat die FDP, die SVP und die Mitte-Partei verwirrt. Die Stadt Zürich hätte selbst einen Volksentscheid gegen den Entscheid des Kantonsrats initiieren können, erklärten sie gemeinsam. Dann wäre die Frage dem Volk vorgelegt worden. “Es scheint, als hätte die Stadt Angst vor einem Volksentscheid”, sagte sie.

Ein weiterer Punkt der Auseinandersetzung ist der Gegenentwurf zur “Verkehrsbetriebsinitiative” der SVP, FDP und der Mitte-Partei. Der Kantonsrat hatte diesen Gegenentwurf in seiner Sitzung vom 14. April angenommen.

Die Initianten hatten sich dann über die Zufriedenheit geäußert und ihre Initiative zurückgezogen. Dies würde den Gegenentwurf automatisch in Kraft setzen.

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