Der Berufungsgericht in Skopje hat die Beschwerde des Angeklagten Vasil Jovanov als unbegründet abgelehnt und ihn erneut zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen des Verbrechens “unbefugte Herstellung und Verbreitung von Narkotika, psychotropen Substanzen und Präkursorstoffen” verurteilt. Dies geschah, nachdem das Oberste Gericht im Mai dieses Jahres den vorherigen Beschluss der zweiten Instanz aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückgegeben hatte.
Der Beschluss wurde in einer öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2025 gefasst und wirkt auf das Strafverfahren KZ-481/25.
Im Februar dieses Jahres hatte das Berufungsgericht in Skopje auch die Beschwerde von Vasil Jovanov gegen das vorherige Verbrechen als unbegründet abgelehnt und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft in Skopje angenommen. Der Beschluss wurde geändert und der Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Doch am 7. Mai hob das Oberste Gericht den Beschluss von drei Jahren und zehn Monaten auf und gab den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.