Das Bundesgericht, das höchste Gericht des Landes, hat entschieden, dass ein ausländischer Bürger die schweizerische Staatsbürgerschaft aufgrund eines Verkehrsunfalls verloren hat.
Die Person in Frage hat alle Anforderungen für die Einbürgerung erfüllt: Er lebt seit mehr als 30 Jahren in der Schweiz, betreibt ein Restaurant, spricht die Sprache (deutsch) und ist gut in seiner lokalen Gemeinde im Kanton Schwyz integriert.
Medien in der Schweiz berichten jedoch von einem Defekt in seiner Biografie: Im Jahr 2020 schlief er am Steuer seines Fahrzeugs ein und kollidierte mit einem Leitpfosten. Er hat keine Vorstrafen, bestreitet jedoch nicht, dass Alkohol die Ursache für den Unfall war.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat den 60-Jährigen bereits wegen einer Straftat angeklagt.
Daher hat der Mann nun eine kriminelle Vorgeschichte, was seine Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung in der Schweiz minimiert, wie albinfo.ch berichtet.
Aus diesem Grund hat der Staatssekretariat für Migration (SEM) entschieden, dass das Einbürgerungsverfahren des Mannes, das sich zum Zeitpunkt des Unfalls bereits in der Entwicklung befand, für zwei Jahre ausgesetzt wird und zusätzlich eine Wartezeit von drei Jahren gilt, was insgesamt fünf Jahre beträgt.
Nachdem er Berufung gegen die Entscheidungen der unteren Gerichte eingelegt hatte, endete der Fall des Mannes vor den Bundesrichtern, deren Entscheidungen bindend sind.
Entscheid des Bundesgerichts: Die Ablehnung der Einbürgerungsantrags des Mannes war unbegründet.
Obwohl die Kandidaten für die Einbürgerung