Der Sonderberufungsgericht hat die Anfrage von Arben Ahmetaj abgelehnt, einige Vermögenswerte zurückzuerlangen.
Es geht um einen Apartmentbesitz im Namen seiner ehemaligen Lebensgefährtin sowie zwei Konten mit einem Saldo von mehr als 8 Millionen Euro auf einem und 115 Millionen Euro auf dem anderen Konto, die im Namen Ahmetaj geführt werden.
“Der einzigartige, aus einem einzigen Richter bestehende Gerichtsverfahrensverfahren, bestehend aus Richter Dhimitër Lara, hat nach einer Prüfung des Falls am heutigen Tag, dem 14. Juni 2025, entschieden: Die Genehmigung des Urteils/der Anordnung Nr. 296 vom 17. Juli 2023 des Sonderberufungsgerichts der ersten Instanz für Korruption und Organisiertes Verbrechen”, heißt es im Berufungsgerichtsbeschluss.
Wir erinnern uns daran, dass das Verfassungsgericht den Fall zurück an die zweite Instanz verwiesen hatte.
Ahmetaj wird von der SPAK wegen Korruption, Geldwäsche und Verheimlichung von Vermögenswerten untersucht.