Der Oberste Gerichtshof hat die Verurteilung des Lebenslänglichen Gefängnisses für Edmond Lajçin bestätigt, der wegen des Mordes an seiner Frau Gjyljeta Ukella angeklagt ist.
In einem Statement auf Facebook hat der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung bekannt gegeben. Darin heißt es, dass der Oberste Gerichtshof die Beschwerde des Verteidigers von Lajçin als unbegründet abgelehnt hat und die Entscheidung des Gerichts erster Instanz in Pejë – Abteilung für schwere Verbrechen – bestätigt hat.
“Das Gericht erster Instanz in Pejë – Abteilung für schwere Verbrechen – hat nach dem Strafverfahren PKR Nr. 74/2024 vom 03.02.2025 den Angeklagten Lajçin wegen der schweren Beihilfe zum Mord gemäß Artikel 173 Absatz 1 Ziffer 1.3 des Strafgesetzbuches und der unbefugten Besitznahme, Kontrolle oder Besitznahme von Waffen gemäß Artikel 366 Absatz 1 des Strafgesetzbuches schuldig gesprochen und ihm ein lebenslanges Gefängnis auferlegt. Die Zeit, die der Angeklagte bereits im Gefängnis verbracht hat, wurde berücksichtigt und der Gegenstand der Straftat, eine Pistole des Modells “Zoraki 917-T”, wurde konfisziert und nach der Vollstreckung des Urteils zerstört werden soll”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass das Gericht erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und die Entscheidung bestätigt hat, da das Gericht erster Instanz alle Beweise berücksichtigt hat, einschließlich persönlicher und materieller Beweise.
“Das Gericht erster Instanz hat die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt, da es alle Beweise berücksichtigt hat, einschließlich persönlicher und materieller Beweise, und die Schuld des Angeklagten anerkannt hat. Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass das Gericht erster Instanz die Entscheidung getroffen hat, da es alle Beweise berücksichtigt hat und die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz nicht von den wesentlichen Verfahrensfehlern gemäß Artikel 384 des Strafprozessgesetzes betroffen ist und dass das Gericht erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz nicht von den wesentlichen Verfahrensfehlern gemäß Artikel 384 des Strafprozessgesetzes betroffen ist und dass das Gericht erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat”, heißt es im Statement.
Der Oberste Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Gerichts erster Instanz die Anklagen des Verteidigers nicht berücksichtigt hat und dass das Gericht erster Instanz die Schuld des Angeklagten anerkannt hat.
“Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Entscheidung