Die Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft informiert alle interessierten Parteien, dass die öffentliche Aufforderung Nr. 02/2025 für die Einreichung von Anträgen für die Vergütung von Mitteln aus dem Programm für finanzielle Unterstützung im Fischereisektor und Aquakultur für das Jahr 2025 veröffentlicht wurde.
Die finanzielle Unterstützung umfasst verschiedene Kategorien.
Vollständiger Hinweis:
MASSE 1 – Finanzielle Unterstützung im Fischereisektor:
• Untermasse 1.6 – Zusätzliche Schutzmaßnahmen für Fische in Fischerei-Gewässern:
• bis zu 30.000 Lek für den Schutz von Erholungsgebieten und Fischerei-Revieren;
• bis zu 150.000 Lek für den Schutz von Fischerei-Gebieten;
• bis zu 400.000 Lek für den Schutz von Fischerei-Regionen.
Die Mittel aus Untermasse 1.6 sind für die Deckung von Kosten für zusätzliche physische Schutzmaßnahmen für Fische während ihrer natürlichen Vermehrungszeit bestimmt.
• Untermasse 1.7 – Kauf von Geräten für den Schutz von Fischen in Fischerei-Gewässern (bis zu 30.000 Lek);
Die Mittel aus Untermasse 1.7 sind für den Kauf von Geräten für die Überwachung von Fischen in Fischerei-Gewässern bestimmt.
• Untermasse 1.8 – Finanzielle Mittel für die Beseitigung bestehender Umweltverschmutzungen (bis zu 60.000 Lek);
Die Mittel aus Untermasse 1.8 sind für die Deckung von Kosten für die Beseitigung von Hindernissen und die Entfernung von festen Abfällen in und um Fischerei-Gewässer bestimmt.
Die Rechte zur Nutzung der Mittel für MASSE 1 haben Fischerei-Koncessionäre. Ein Koncessionär kann die Mittel nur für eine bestimmte Zeitperiode für die natürliche Vermehrung und den Fischerei-Stopp nutzen.
MASSE 2 – Finanzielle Unterstützung in der Aquakultur:
• Untermasse 2.2 – Finanzielle Unterstützung für Material für die Zucht (Fischzucht), (50% des Wertes der gekauften oder selbst produzierten Fische);
Die Mittel aus Untermasse 2.2 sind für den Kauf von Material für die Zucht von Fischen in Aquakultur-Basen während der Zeitperiode vom 10. Februar bis 31. Mai und vom 1. Juli bis 31. Oktober 2025 bestimmt.
Die Rechte zur Nutzung der Mittel aus Untermasse 2.2 haben:
• Registrierte Unternehmen für Aquakultur- und Fischerei-Tätigkeiten und registrierte Fischerei-Kultivatoren im Ministerium;
• Unternehmen, die eine Erlaubnis für die Produktion von Zuchtmaterial aus Aquakultur-Basen für den Verkauf besitzen.
MASSE 4 – Entwicklung neuer Märkte und Werbemaßnahmen:
• Untermasse 4.1 – Finanzielle Unterstützung für die Werbung für Fischerei-Produkte:
Die Mittel aus Untermasse 4.1 sind für die Deckung von Kosten für die Werbung von Fischerei-Produkten mit traditionellen Merkmalen bestimmt.
Die Rechte zur Nutzung der Mittel aus Untermasse 4.1 haben Fischerei-Verbände und Fischerei-Koncessionäre.
• Untermasse 4.2 – Finanzielle Unterstützung für Marketing und Werbung für Aquakultur-Produkte:
Die Mittel aus Untermasse 4.2 sind für die Deckung von Kosten für die Werbung und Marketing von Aquakultur-Produkten und für die Durchführung von nationalen Werbemaßnahmen und Marketing-Kampagnen für Aquakultur-Produkte bestimmt.
Die Rechte zur Nutzung der Mittel aus Untermasse 4.2 haben:
• Registrierte Unternehmen für Aquakultur-Tätigkeiten und registrierte Fischerei-Kultivatoren im Ministerium;
• Produzenten-Organisationen, die im entsprechenden Register des Ministeriums registriert sind.
Das Ministerium lädt alle interessierten Parteien ein, sich mit den in der öffentlichen Aufforderung festgelegten Bedingungen und Kriterien vertraut zu machen und ihre Anträge innerhalb der gesetzten Frist einzureichen.