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Bundesregierung erleidet Rückschlag in der Bundesverfassungsgerichtshof-Urteilung über den Tod eines Asylbewerbers.

Die Bundesgericht hat in einem Fall eines Asylsuchenden einen Beschluss gefällt. Der Mann war in der Bundesasylzentrale in Lyss, Kanton Bern, untergebracht worden. Nachdem er wegen Herzproblemen ins Krankenhaus gebracht werden musste, starb er auf dem Weg dorthin in einem Taxi, wie die Website albinfo.ch berichtet.

Laut dem Beschluss muss die Bundesregierung selbst prüfen, ob der Personal in diesem Fall einen Fehler gemacht hat, wie die Website srf.ch schreibt. Die Bundesregierung kann die Verantwortung der privaten Unternehmen, die die Bundesasylzentralen betreiben, nicht einfach abwälzen.

Die Familie des Verstorbenen hatte von der Bundesregierung eine Entschädigung gefordert. Die Bundesregierung hatte diese Forderungen jedoch an die privaten Unternehmen weitergeleitet. Es ist noch nicht klar, ob die Familien eine Entschädigung erhalten werden.

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