Der Ministerrat hat die Vereinbarung über soziale Sicherheit zwischen der Republik Albanien und der Republik Serbien in ihren Grundzügen gebilligt, was den Weg für die gegenseitige Anerkennung der Beiträge von Bürgern frei macht, die in beiden Ländern gearbeitet haben.
Der Beschluss wurde im Einklang mit Artikel 100 der Verfassung und dem Gesetz Nr. 43/2016 “Über internationale Verträge in der Republik Albanien” gefasst, auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft, Kultur und Innovation.
Der Beschluss tritt sofort in Kraft und stellt einen wichtigen Schritt für die Verbesserung der sozialen Absicherung von Bürgern dar, die in beiden Ländern leben oder gelebt und gearbeitet haben.