Am 8. September 2000 trat Albanien offiziell der Welthandelsorganisation (WTO) bei. Albanien setzte sich für einen liberalen Markt ein. Kosovo hingegen ist noch nicht Mitglied dieser Organisation.
Seit 1990 ist der Außenhandel liberalisiert und folgt den Standards, die der Europäische Wirtschaftsraum und die Welthandelsorganisation vorgeben.
In den letzten 23 Jahren ist Albanien Mitglied der WTO und hat den WTO-Regelungen auf der Grundlage der Lizenzierungsverfahren für Importe zugestimmt. Als Ergebnis des Marktzugangs und des laufenden Prozesses der Angleichung der zollrechtlichen Rahmenbedingungen an die Standards des Europäischen Wirtschaftsraums ist der Import und Export von Waren grundsätzlich nicht von einer speziellen Genehmigung abhängig.
Bilaterale oder multilaterale Verträge, an denen Albanien beteiligt ist, können Quoten oder Kontrollanforderungen festlegen. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit einer Lizenz für bestimmte spezifische Waren mit begrenztem Umlauf im Land, wie Waffen und strategische Materialien, radioaktive Materialien und psychotrope Substanzen, Medikamente usw.
Albanien hat sich verpflichtet, seinen Zollregelungsrahmen zu liberalisieren, indem es einen Prozess der Zollsenkung umsetzt, alle Verpflichtungen aus den Verträgen über Handelshemmnisse (TBT) und Sanitär- und Pflanzenschutzstandards (SPS) erfüllt und den albanischen Zollcode feststellt, dass die Zollbewertung im Einklang mit den Anforderungen der WTO erfolgen wird. Albanien ist seit 1992 Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und hat mehrere internationale Verträge in diesem Bereich unterzeichnet.
Albanien hat sich verpflichtet, die TRIPS-Abkommen und alle Gesetze über Urheberrechte umzusetzen. Albanien hat auch den entsprechenden Memorandum unterzeichnet, in Bezug auf den Regulierungsrahmen für geistiges Eigentum.
Der Export von Waren unterliegt keiner speziellen Exportsteuer, Zoll oder anderen Handelshemmnissen. Ebenso unterliegt der Import von Waren keiner speziellen Importsteuer, mit Ausnahme des Zoll. Der Import von Waren ist Gegenstand der Mehrwertsteuer und einiger Produkte wie Zigaretten, alkoholische Getränke und Brennstoffe sind Gegenstand der Akzise.