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Italien verlangt die Auslieferung, das Gericht von Tirana trifft Entscheidung für zwei Staatsbürger.

Das Gericht Tirana hat die Sicherheitsmaßnahme “Haftbefehl” für zwei Staatsbürger beschlossen, die mit dem Ziel der Auslieferung nach Italien festgenommen wurden.

Staatsbürger Ekil Nerjaku und Ervis Deti werden des internationalen Drogenhandels verdächtigt.

Aufgrund der Gerichtsbarkeit hat das Gericht Tirana entschieden, dass der Fall zur Bearbeitung an das Gericht Durrës übergeben wird, wo die Auslieferungsanfrage geprüft wird.

Mitteilung des Gerichts:

Erstes Gericht von Tirana für allgemeine Jurisdiktion, Strafkammer, heute am 22.05.2025, nachdem es die von der Staatsanwaltschaft beim Erstinstanzgericht Tirana eingereichte Anträge auf Arrestverhängung und Freiheitsentziehung für den Verdächtigen G. N., alias E. N., sowie E.D. geprüft hat, entscheidet:

Das Gericht hat die Akten sorgfältig geprüft und ist zu dem folgenden Ergebnis gelangt:

ENTSCHEIDEN FÜR DIESEN FALL:

Das Gericht begründet seine Entscheidung auf den §§ 493 ff StGB:

  1. Die Verhängung des Haftbefehls für die Verdächtigten N. (alias E. N.) und E.D., aufgrund des “Protokolls über internationale Festnahme vom 21.05.2025, Uhrzeit 10:00”, durchgeführt von der Justizpolizei.
  2. Die Verhängung der Sicherheitsmaßnahme “Haft” für die Personen N. (alias E. N.) und E.D., die im Einklang mit § 238 StGB steht.
  3. Die Feststellung der örtlichen Unzuständigkeit des Ersten Gerichts von Tirana und die Übermittlung der Akten an das Erste Gericht von Durrës.
  4. Diese Entscheidung wird umgehend dem Justizminister der Republik Albanien bekannt gegeben.
  5. Der Staatsanwalt und die Justizpolizei werden zur Durchführung dieser Entscheidung aufgefordert.
  6. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 5 Tagen beim Appellationsgericht von Tirana Einspruch eingelegt werden.            

Veröffentlicht in Tirana, am 22.05.2025.

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