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Der neue Leiter des BKH, SPAK, hat die Liste der Kandidaten veröffentlicht. In der Renngruppe befinden sich Gledis Nano und Haki Çako.

Die Spezialprokuratur (SPAK) hat die Liste der Bewerber für die Leitung der Nationalen Behörde für Ermittlungen veröffentlicht. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist sind 13 Kandidaten nominiert, von denen einer zum neuen Leiter der Behörde gewählt werden wird.

Die Liste enthält auch zwei ehemalige Leiter der Polizei, Gledis Nano und Haki Çako.

Die 13 Bewerber für die Leitung der Nationalen Behörde für Ermittlungen:

Andi Pogaçe

Artur Beu

Astrit Halilaj

Elton Kërluku

Gentian Ndoi

Gentjan Shehaj

Gledis Nano

Haki Çako

Joni Keta

Maoricio Sheldija

Marinela Pilinçi

Miklovan Kanani

Nevrus Ndregjoni

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist wird der Prozess in die Vorbereitungsphase übergehen. Während dieser Phase wird der von der SPAK eingesetzte Auswahlkommission mit der Nummer 11794 vom 07.04.2025 und dem Beschluss Nr. 5 vom 22.05.2025 die von den Kandidaten eingereichten Dokumente prüfen, um zu beurteilen, ob die Kandidaten die gesetzlichen Voraussetzungen und die in der Gesetzgebung Nr. 95/2016 festgelegten Kriterien erfüllen.

Die SPAK teilt mit:

Die Spezialprokuratur gegen Korruption und Organisiertes Verbrechen (SPAK) teilt mit, dass in den Rahmen der offenen Ausschreibung für die Leitung der Nationalen Behörde für Ermittlungen (BKH) 13 Kandidaten nominiert wurden, die in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind:

Andi Pogaçe

Artur Beu

Astrit Halilaj

Elton Kërluku

Gentian Ndoi

Gentjan Shehaj

Gledis Nano

Haki Çako

Joni Keta

Maoricio Sheldija

Marinela Pilinçi

Miklovan Kanani

Nevrus Ndregjoni

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist wird der Prozess in die Vorbereitungsphase übergehen. Während dieser Phase wird der von der SPAK eingesetzte Auswahlkommission mit der Nummer 11794 vom 07.04.2025 und dem Beschluss Nr. 5 vom 22.05.2025 die von den Kandidaten eingereichten Dokumente prüfen, um zu beurteilen, ob die Kandidaten die gesetzlichen Voraussetzungen und die in der Gesetzgebung Nr. 95/2016 festgelegten Kriterien erfüllen.

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