Ein reduzierter Brustkorb wird nur dann von der Gesundheitsversicherung abgedeckt, wenn ein gesundheitlicher Schaden nachgewiesen werden kann, wie z.B. chronische Rückenschmerzen, die durch eine zu große Brustgröße verursacht werden. Um von der Rückerstattung zu profitieren, muss der Patient ein normales Körpergewicht haben und während der Operation mindestens 500 Gramm Gewebe pro Seite entfernt werden, wie albinfo.ch weiter berichtet.
Dennoch interpretieren die Versicherungsgesellschaften die Kriterien sehr streng, und nur 50-60% der Anträge für eine Brustkorbreduktion werden für eine Rückerstattung genehmigt. Dies hat zu zahlreichen Beschwerden von Patienten und Ärzten geführt. In einigen Krankenhäusern werden Operationen nur durchgeführt, wenn die Versicherung die Kosten übernimmt, während in anderen Kliniken die Rückerstattungen auch dann abgelehnt werden, wenn die Kriterien erfüllt sind.