Der Berufungsgerichtshof hat heute die Anfrage des Tirana-Bürgermeisters Erion Veliaj abgelehnt, von der Haft zu entlassen.
Laut Informationen soll die Sicherheitsmaßnahme gegen Veliaj beibehalten werden.
Gleichzeitig wird die Sicherheitsmaßnahme “Haft in Haft” – ursprünglich im Februar dieses Jahres vom Berufungsgerichtshof am 13. März verhängt – der Obersten Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt.
Es ist bekannt, dass Erion Veliaj am 10. Februar verhaftet wurde und wegen “passiver Korruption” in neun Fällen und “Wegschaffen von Geldern” angeklagt ist.
Zuletzt hat der Staatsanwaltschaftsamt für Korruptionsbekämpfung (SPAK) Veliaj auch eine weitere Anklage hinzugefügt, nämlich “Verstecken von Vermögen”.