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Referendum vom 28. September in der Schweiz ist von entscheidender Bedeutung für die Eigentümer von Häusern.

Am 28. September werden die Schweizer Bürger über einen verfassungsrechtlichen Antrag abstimmen, der den Kantonen ermöglichen würde, eine spezielle Steuer auf Grundstücke für zweite Wohnhäuser zu erheben, die hauptsächlich von Eigentümern bewohnt werden.

Obwohl dieser Beschluss sich auf zweite Wohnhäuser bezieht, ist er auch ein Schlüssel für die Abschaffung des Wertes der fiktiven Mieteinnahmen, ein alter und oft diskutierter Aspekt des schweizerischen Steuersystems.

Der Schweizer Parlament hat zwei Reformen rechtlich miteinander verbunden: Der Wert der fiktiven Mieteinnahmen kann nur abgeschafft werden, wenn der verfassungsrechtliche Antrag angenommen wird.

Der Ausgang dieser Abstimmung wird weitreichende Auswirkungen auf die Eigentümer von Wohnhäusern haben, wie Scan schreibt und albinfo.ch weitergibt.

Der Wert der fiktiven Mieteinnahmen bezieht sich auf eine fiktive Einnahme, die Eigentümern von Wohnhäusern zugeschrieben wird, die in ihrem Grundstück leben. Der Grund dafür ist, dass Eigentümer von Wohnhäusern wirtschaftlich profitieren, indem sie die Miete vermeiden und dieser Vorteil als jede andere Form von Einnahmen besteuert werden sollte. In der Praxis erreicht der Wert der fiktiven Mieteinnahmen normalerweise 60-70% der Mieteinnahmen auf dem Markt für ein vergleichbares Grundstück, obwohl die Methoden der Berechnung in den Kantonen variieren.

Im Gegenzug werden Eigentümern von Wohnhäusern derzeit erlaubt, eine Vielzahl von Kosten von ihren steuerbaren Einnahmen abzuziehen: den Zinsen für Hypotheken, den Kosten für die Instandhaltung und auch den Investitionen für die Energieeinsparung. Diese Abzüge helfen nicht nur bei der Senkung der Steuerlast, sondern dienen auch als Anreize für die Instandhaltung des Grundstücks.

Wenn der verfassungsrechtliche Antrag angenommen wird, wird der Wert der fiktiven Mieteinnahmen auf Bundesebene, kantonalen und kommunalen Ebene abgeschafft, nicht nur für Hauptwohnhäuser, sondern auch für zweite Wohnhäuser. Eigentümer von Wohnhäusern werden nicht mehr verpflichtet sein, fiktive Einnahmen für steuerliche Zwecke zu deklarieren.

Um die erwartete Verringerung der steuerlichen Einnahmen teilweise auszugleichen, wird der verfassungsrechtliche Antrag den Kantonen die Möglichkeit geben, eine spezielle Steuer auf Grundstücke für zweite Wohnhäuser zu erheben, die hauptsächlich von Eigentümern bewohnt werden. Diese Steuer ist optional und jeder Kanton kann entscheiden, ob und wie sie umgesetzt wird.

Die Reform soll den Steuersystem vereinfachen und den Eigentümern von Wohnhäusern, insbesondere den Pensionisten, Vorteile bringen. Allerdings könnte sie auch die Steuerlast für Familien mit großen Schulden erhöhen, wie z.B. junge Familien, die den Zugang zu Abzügen für Zinsen verlieren würden.

Wenn der verfassungsrechtliche Antrag angenommen wird, wird der Bundesrat die Einführungstermin bestimmen. In der Praxis wird die Bundesregierung den Kantonen eine Übergangszeit von etwa zwei Jahren geben, um ihr Rechtssystem anzupassen. Als Ergebnis können die neuen Regeln möglicherweise ab 1. Januar 2028 in Kraft treten.

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