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In der Schweiz: Progressive Städte wenden sich gegen Mindestlohn

Der Stadtregierung von Luzern plant, bis 2026 eine Mindestlöhne einzuführen. Die Regierung und der Stadtparlament unterstützen den Plan und den Umsetzungsprozess. Doch nun zeigt sich Widerstand, wie SRF und albinfo.ch berichten.

Die Gemeinden dürfen nicht in die Wirtschaft eingreifen

Nicht in der Stadt selbst, sondern auf kantonaler Ebene. Der Luzerner Kantonsrat, der von der Oberschicht dominiert wird, unterstützte mit überwältigender Mehrheit eine zentristische Initiative, die die einstweilige Einstellung von kommunalen Mindestlöhnen vorsah.

Die Mehrheit des Rates entschied sich dafür, dass Mindestlöhne nur durch kollektive Verträge oder Standardarbeitsverträge festgelegt werden sollten. Ansonsten besteht die Gefahr eines Lohnmosaiks. Ein weiterer Argument war, dass es für Unternehmen schwierig ist, verlässliche Finanzpläne zu erstellen. Und es sei unzulässig, dass Gemeinden direkt in die Wirtschaft eingreifen und Mindestlöhne verlangen.

Die Mitglieder des linken Flügels, oder besser gesagt, die Vertreter der Stadt Luzern, hatten diesen Beschluss im Kantonsrat erfolglos bekämpft. Ihr Argument: Ein Kantonsverbot würde einen Angriff auf ein demokratisch legitimiertes Gemeindeentscheid darstellen und auch eine Autonomieverletzung.

In einer ähnlichen Situation wie Zürich und Winterthur

In einer gewissen Weise wiederholt Luzern die Geschichte des Kantons Zürich. Dort haben die Städte Zürich und Winterthur ebenfalls Mindestlöhne eingeführt. Die Wähler unterstützten die entsprechenden Volksinitiativen im Jahr 2023 mit über 65 Prozent der Stimmen. Doch die Mindestlöhne wurden noch nicht eingeführt.

Im Kanton Zürich kämpfen die Handelsverbände gegen das Referendum – mit juristischen Mitteln. Nach dem Rat des Bezirks und der Verwaltungsgerichtsbarkeit muss nun das Bundesgericht die Angelegenheit als letzte Instanz behandeln.

Die ersten Instanzen hatten unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Der Bezirksrat hatte entschieden, dass kommunale Mindestlöhne auf kommunaler Ebene zulässig seien. Dieser Beschluss wurde jedoch später vom Verwaltungsgericht aufgehoben, das zu dem Schluss kam, dass kommunale Mindestlöhne gegen kantonales Recht verstoßen.

Der Entscheid des Bundesgerichts in diesem Fall ist noch ausständig. Doch die Stadtregierung von Luzern ist klar, dass ein entsprechender Beschluss in den Städten Zürich nicht unbedingt für Luzern verbindlich sein muss.

“Dennoch wird die Stadt Luzern die Verfahren vor dem Bundesgericht engmaschig beobachten, insbesondere wenn es um die grundlegende Aussage über die Akzeptanz kommunaler Mindestlöhne geht”, sagte sie in einer Erklärung.

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