Der Stadtrat von Luzern plant, bis 2026 eine Mindestvergütung einzuführen, die von der Stadtregierung und dem Stadtparlament unterstützt wird, wie albinfo.ch berichtet.
Allerdings hat der konservative Kanton Luzern beschlossen, dass die Mindestvergütung nur durch kollektive Tarifverträge oder Standardverträge festgelegt werden darf, und damit die Möglichkeit für spezifische Regelungen in den einzelnen Gemeinden ausgeschlossen hat.
Kritiker des Beschlusses argumentieren, dass der Kanton die kommunale Autonomie und demokratische Entscheidungen der Städte untergrabe. Luzern folgt damit dem Beispiel von Zürich und Winterthur, in denen trotz einer Volksabstimmung für eine Mindestvergütung deren Umsetzung aufgrund rechtlicher Hürden noch aussteht.
Die Stadtregierung von Luzern kündigt an, die Entscheidungen des Bundesgerichts sorgfältig zu beobachten, um den Einfluss auf die Umsetzung der Mindestvergütung in der Stadt zu bewerten.