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In Europa gibt es Länder, die Hochzeitsgeschenke als Einkommen betrachten und steuerlich verpflichtend machen.

In Deutschland ist es üblich, dass Geschenke für Geburtstage, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe mit bestimmten Regeln verbunden sind. Jedes Geschenk im Wert von 20.000 Euro oder mehr muss innerhalb von drei Monaten bei den Steuerbehörden gemeldet werden. Abhängig von der Anzahl der Personen und der familiären Beziehung zwischen dem Schenker und dem Empfänger kann dies zu einer Steuerpflicht für das Geschenk führen.

Aussteuerung von Steuern gibt es für bestimmte Personen: Ehepartner bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro, Neffen oder Nichten bis zu 200.000 Euro (oder 400.000 Euro, wenn die Eltern verstorben sind). Für Brüder, Schwestern, andere Verwandte oder Freunde gilt ein Limit von 20.000 Euro.

Jede Summe über diesen Beträgen wird mit Steuern belegt, die zwischen 7 und 50 Prozent variieren, je nach Kategorie und Summe. Diese Regeln gelten für eine zehnjährige Frist, was bedeutet, dass Geschenke innerhalb dieses Zeitraums zusammengezählt werden.

Der Steuerbescheid gilt nicht nur für Bargeld, sondern auch für unversteuerte Vermögen, Grundstücke, Aktien oder Edelmetalle, mit einigen Ausnahmen – wie zum Beispiel Wohnungen, die in gemeinsamer Eigentümerschaft stehen, die vollständig von der Steuer befreit sein können.

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