Am 9. September endete die öffentliche Überprüfung der Daten in der Wählerliste für die Kommunalwahlen 2025. Zwei Tage später, am 13. September, endete auch die Frist für die Einreichung der Kandidatenlisten für Bürgermeister und Ratsmitglieder, die bei den Kommunalen Wahlkommissionen (KKZ) eingereicht werden.
Bürger können ihre Daten auf den regionalen Einheiten und Büros der Staatlichen Wahlkommission (KSHZ) überprüfen, auf der offiziellen Internetseite www.sec.mk sowie per E-Mail an die Adresse upisis@sec.mk. Für jede Anfrage zur Registrierung, Verbesserung oder Löschung von Daten ist die Vorlage der entsprechenden Dokumente erforderlich, wobei die entsprechenden Formulare auf der Internetseite der KSHZ verfügbar sind.
Bis zum 9. September wurden laut den Daten der KSHZ für die Agentur MIA insgesamt 5.729 Bürger überprüft – davon 3.397 Männer und 2.332 Frauen.
* 8 Personen haben Anträge auf Eintragung in die Wählerliste gestellt.
* 136 Personen haben Anträge auf Löschung aus der Liste gestellt – 134 aufgrund des Todes und 2 aufgrund des Auslandsaufenthalts.
* 59 Personen haben Anträge auf Änderung ihrer Daten gestellt, hauptsächlich aufgrund von Namens- oder Adressänderungen.
Die KSHZ ist verpflichtet, jede Anfrage der Bürger innerhalb von 24 Stunden nach Eingang zu bearbeiten.
* Im Falle eines Ablehnung der Anfrage hat der Bürger das Recht, innerhalb von 24 Stunden eine elektronische Klage bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit einzureichen. Das Gericht muss innerhalb des gleichen Zeitraums einen Beschluss fassen und ihn elektronisch übermitteln.
* Die endgültigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden Teil der endgültigen Wählerliste sein, die von der KSHZ unterzeichnet wird.
Die Fristen für die Parteien:
* 11. September: Letzte Frist für die Parteien, um eine elektronische Anfrage für die Erteilung der Wählerliste einzureichen.
* 14. September: Die KSHZ übergibt die Wählerliste an die Parteien, die bis zum 11. September eine Anfrage gestellt haben.
* 19. September: Letzte Frist für die Parteien, um Anträge auf Änderungen in der Wählerliste einzureichen, nachdem diese erhalten wurde.
* 3 Tage nach Eingang der Anfrage: Die KSHZ muss über die Anträge der Parteien entscheiden.
Die Parteien haben das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Beschlusses der KSHZ bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Klage einzureichen. Das Gericht muss innerhalb des gleichen Zeitraums einen Beschluss fassen.
Die zusätzlichen Daten von den zuständigen Institutionen:
* 12. September: Die Ministerium für Inneres übergibt der KSHZ:
+ Die Liste der Personen, die seit der Wahlkampfankündigung neue Identitätsdokumente beantragt haben.
+ Die Liste der Bürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sein werden.
* 18. September (spätestens):
+ Die Organe der Strafverfolgung übergaben Daten über Personen, die in Haft sind oder unter Strafe stehen.
+ Das Ministerium für Sozialpolitik, Demografie und Jugend übergibt Daten über die in Einrichtungen für nichtfamiliäre Pflege registrierten Bürger.
+ Die Grundgerichte übergaben Daten über Personen, die juristisch unfähig sind oder in Haft sind.
Abschluss der Wählerliste:
* 26. September: Letzte Frist für die Schließung der Wählerliste nach Bearbeitung aller Anträge und Änderungen.
* 3. Oktober: Die KSHZ unterzeichnet die endgültige Wählerliste und die entsprechenden Auszüge, auf denen die Wahl stattfinden wird.
—
Kommunalwahlen 2025
* Wahltag: 19. Oktober 2025
* Wahlkampf beginnt am 29. September
* Insgesamt 80 Gemeinden und der Stadt Skopje werden gewählt, in 3.480 Wahllokalen.