Im Folge einer Überprüfung der Verkehrsregeln und der Schutzmaßnahmen gegen Lärmbelästigung, plant der Bundesrat die Umsetzung eines Antrags zur Aufrechterhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h auf Hauptstraßen.
Die geplanten Änderungen sehen vor, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur unter strengeren Bedingungen und ohne Verkehrsumleitungen in bewohnten Gebieten durchgeführt werden kann.
Der öffentliche Konsultationsprozess wird bis zum 5. Dezember 2025 ausgedehnt.
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