Ein Verurteilter, der in der Schweiz lebenslänglich verurteilt wird, muss mindestens 17 Jahre lang in Haft verbringen. Beide Kammern des Schweizer Parlaments, das Nationalrat und der Ständerat, wollen den Strafgesetzbuch ändern, um die Situation anzupassen, wie die Website albinfo.ch berichtet.
Die bedingte Entlassung nach einer lebenslangen Haftstrafe ist nur nach 17 Jahren möglich, wie die Website srf.ch schreibt. Dies ist zwei Jahre früher als derzeit möglich.
Ziel ist es, die Differenz zwischen einer lebenslangen Haftstrafe und einer 20-jährigen Haftstrafe zu klären. In letzterem Fall ist die bedingte Entlassung nach etwa 13 Jahren möglich.
Das Nationalrat stimmte mit 131 Ja-Stimmen und 64 Nein-Stimmen, bei zwei Enthaltungen, für die Vorlage, die das Parlament aufgrund eines Antrags der Abgeordneten Andrea Caroni (FDP/AR) aus dem Ständerat gefordert hatte.
Die Nein-Stimmen kamen hauptsächlich von den Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei (SP) und der Grünen.
Aufgrund eines notwendigen Änderungsantrags wird die Vorlage wieder an den Ständerat zurückgegeben.