Institut für Gerechtigkeit im Kosovo (IGK) hat einen Bericht über die ungesetzliche Regierungsführung und die Praxis der Inhaber von Ämtern während der Regierung Kurti II veröffentlicht.
Die Verfassung und das Gesetz über die Regierung verbieten klar, dass ein Person gleichzeitig den Posten eines Abgeordneten und eines Regierungsmitglieds innehat.
Trotzdem haben die meisten Regierungsmitglieder während ihrer Amtszeit beide Funktionen bekleidet und so die Verfassung und das Gesetz verletzt.
Die Gegenläufigkeit dieser Praxis wurde auch von der Obersten Gerichtshof bestätigt, aber trotzdem hat die Regierung nicht nur den Beschluss nicht umgesetzt, sondern auch öffentlich die Richter angegriffen.
Der Widerspruch zwischen den Ämtern, die von Ministern gleichzeitig als Abgeordnete bekleidet werden, hat schwerwiegende Folgen: Die Herrschaft des Rechts ist beeinträchtigt, der internationale Ruf des Kosovo ist geschädigt – mit Partnern, die die Treffen mit dem Ministerpräsidenten und den Ministern in der Regierungsgebäude abgelehnt haben – und die Entscheidungen der Regierungsmitglieder, die in Widerspruch zu den Gesetzen stehen, sind ungültig.
Diese Situation hat auch Fragen der Strafverantwortung aufgeworfen, die von der Sonderstaatsanwaltschaft bearbeitet werden. Darüber hinaus gefährdet diese Praxis auch die Legitimität des Wahlprozesses für den Präsidenten des Parlaments.
Andererseits ist die Regierung Kurti II als Regierung mit Amtsträgern bekannt. Ein großer Teil der Ämter sind seit Jahren von Amtsträgern bekleidet worden, ohne dass die regelmäßigen Rekrutierungsverfahren durchgeführt wurden. Der Oberste Gerichtshof hat betont, dass jede Position, die von Amtsträgern über die gesetzliche Frist hinaus bekleidet wird, ungesetzlich ist und die Entscheidungen, die in diesen Fällen getroffen werden, nichtig sind.
Diese Praxis, die sich mit den internationalen Standards der guten Regierungsführung widerspricht, hat die Meritokratie geschädigt, den normalen Funktion der Institutionen behindert und die Korruptionsgefahr erhöht.
Das IGK betont, dass die Inhaber von Ämtern nur in Ausnahmefällen sein dürfen, während die meritörischen Rekrutierungsverfahren regelmäßig sein müssen.