Die öffentliche Überprüfung der Daten der Wählerliste für die Kommunalwahlen 2025 endet morgen in der Nacht, während der Zeitraum für die Vorlage der Kandidatenlisten für die Bürgermeister und Ratsmitglieder zwei Tage später, am 13. September in der Nacht, endet. Ab dem 29. September beginnt die Wahlkampagne für die festgelegten Kommunalwahlen am 19. Oktober. In 80 Gemeinden und der Stadt Skopje werden in 3480 Wahllokalen abgestimmt.
Bürger können den öffentlichen Überprüfungsprozess heute bis 20 Uhr in den regionalen Einheiten und Büros der Zentralen Wahlkommission (KSHZ) durchführen, während morgen, am 11. September, der letzte Tag des Zeitraums, die Dienste der Kommission bis in die Nacht andauern.
Bürger, die eine Anfrage für die Registrierung, Ergänzung oder Löschung von Daten in den Auszügen der Wählerliste stellen möchten, die der öffentlichen Überprüfung unterzogen werden, können dies schriftlich an den regionalen Sektor der KSHZ oder an das lokale Büro in der Region, in der sie leben, oder per E-Mail an die KSHZ senden. Bürger können auch eine Anfrage stellen, indem sie eine E-Mail an die folgende Adresse senden: upisis@sec.mk. Die erforderlichen Unterlagen müssen bei der Anfrage beigefügt werden, und die Formulare können auch auf der Website der KSHZ (sec.mk) abgerufen werden.
Die Zentralen Wahlkommission (KSHZ) ist verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Anfrage eine Entscheidung zu treffen. Gegen eine Ablehnung der Anfrage kann ein Bürger innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Entscheidung eine Beschwerde bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit einlegen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit muss innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Beschwerde eine Entscheidung treffen und diese dem Beschwerdeführer elektronisch übermitteln. Die endgültige Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nach einer Beschwerde getroffen wird, ist eine integrale Bestandteil der unterzeichneten Wählerliste der KSHZ.
Die KSHZ unterzeichnet die geschlossene Wählerliste, also die Auszüge der Wählerliste, in denen abgestimmt wird, spätestens am 3. Oktober.
Die Anfrage für die Übergabe der Wählerliste muss von den politischen Parteien an die KSHZ elektronisch übermittelt werden, spätestens am 11. September.
Die KSHZ muss der KSHZ innerhalb von drei Tagen (spätestens am 14. September) nach dem Ende der öffentlichen Überprüfung die Wählerliste übermitteln, die von den Parteien, die bis zum Ende der öffentlichen Überprüfung eine Anfrage gestellt haben, übermittelt wurden.
Die politischen Parteien müssen eine Anfrage für die Registrierung, Ergänzung oder Löschung von Daten in der KSHZ stellen, spätestens fünf Tage nach Erhalt der Wählerliste (spätestens am 19. September).
Die KSHZ muss innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Anfrage eine Entscheidung treffen, in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Methodologie für die volle Zugänglichkeit, Änderung und Löschung von Daten in der Wählerliste.
Gegen die Entscheidung der KSHZ kann eine politische Partei innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Entscheidung eine Beschwerde bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit einlegen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit muss innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Beschwerde eine Entscheidung treffen.
Die Ministerium für Inneres muss innerhalb von einer Woche nach Ende der öffentlichen Überprüfung, am 12. September, eine Liste der Bürger übermitteln, die eine Anfrage für die Ausstellung eines neuen Identitätsdokuments oder eines Reisepasses gestellt haben, aufgrund von Gründen, die seit der Verkündung der Wahlen bis zum Ende der öffentlichen Überprüfung bestanden haben, und eine Liste der Personen, die am Wahltag 18 Jahre alt werden. Die KSHZ muss die Daten dieser Personen in die Wählerliste eintragen, gemäß ihrer amtlichen Verpflichtung.
Der zuständige Organ für die Vollstreckung von Sanktionen muss der KSHZ innerhalb von 30 Tagen vor dem festgelegten Wahltag, spätestens am 18. September, die Daten über Personen übermitteln, die in Haft oder unter Strafe mit Haft sitzen, aufgrund der von diesem Organ gesammelten Daten. Die Daten müssen auf einem magnetischen Medium übermittelt werden und müssen den einzigartigen Identifikationsnummer des Bürger (EMBG) enthalten.
Das Ministerium für soziale Politik, Demografie und Jugend muss innerhalb von 30 Tagen vor dem festgelegten Wahltag, spätestens am 18. September, der KSHZ die Daten über Personen übermitteln, die in Einrichtungen für nicht-familiäre Pflege registriert sind, aufgrund der von den zuständigen Personen in diesen Einrichtungen gesammelten Daten.
Die Grundgerichte müssen der KSHZ die Daten über Personen übermitteln, die vollständig oder teilweise ihre rechtliche Fähigkeit verloren haben, aufgrund eines gerichtlichen Urteils, das bestimmt, dass der Person die Fähigkeit fehlt, einen rechtlich relevanten Willen zu äußern, und die Daten über Personen, die unter Strafe mit Haft sitzen, aufgrund eines gerichtlichen Urteils.
Die Wählerliste, in der alle Änderungen, die durch den öffentlichen Überprüfungsprozess entstanden sind, berücksichtigt, muss die KSHZ spätestens 15 Tage nach Ende des öffentlichen Überprüfungsprozesses, bis zum 26. September, schließen. Die KSHZ muss die endgültige Wählerliste, also die Auszüge der Wählerliste, in denen abgestimmt wird, spätestens 15 Tage vor dem Wahltag, spätestens am 3. Oktober, unterzeichnen.