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Zwei Personen in Pristina werden wegen Geldwäsche und weiterer schwerer Straftaten angeklagt.

Die Themelore-Gerichtsbarkeit in Pristina, das Spezialabteilung, hat die Anfrage der Sonderstaatsanwaltschaft genehmigt und die Maßnahme der vorzeitigen Entlassung von einem Monat für die Verdächtigen B.M. und Q.M. jeweils einzeln unter den Vorwürfen von Betrug, Geldwäsche und anderen strafrechtlichen Vergehen festgelegt.

Dem Gerichtsbericht zufolge wird B.M. verdächtigt, die strafrechtlichen Vergehen “Betrug”, “Geldwäsche”, “Falschung von Dokumenten”, “Aufforderung zum Betrug” und “Bedrohung” begangen zu haben, während Q.M. für das strafrechtliche Vergehen “Geldwäsche” verdächtigt wird.

Nach der Anhörung hat der Richter der Vorsitzenden festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festlegung der Maßnahme der vorzeitigen Entlassung erfüllt sind, da die strafrechtlichen Vergehen von schwerer und komplexer Natur seien. Laut Gericht wäre jede andere Maßnahme als die vorzeitige Entlassung für die Durchführung des Strafverfahrens unzureichend.

Im Begründungsteil betont das Gericht, dass, wenn die Verdächtigen freigelassen würden, ein Risiko der Flucht, des Einflusses auf Zeugen und Beweise sowie die Möglichkeit der Störung der Ermittlungen bestünde.

Die unzufriedenen Parteien haben das Recht, gegen diesen Entscheid bei der Appellationsgerichtsbarkeit zu klagen, über das Gericht der Themelore-Gerichtsbarkeit in Pristina.

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