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Heute beginnt die Registrierung von Wählern mit besonderen Bedürfnissen für das Wahlrecht über mobile Teams.

Der Zentralwahlausschuss hat bekannt gegeben, dass die Registrierungsphase für Wähler mit besonderen Bedürfnissen für die lokalen Wahlen zum Bürgermeister und für die Gemeinderäte am 12. Oktober beginnt.

Um den Wählern mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit zu geben, zu wählen, wird der Zentralwahlausschuss mobile Teams in jeder Gemeinde in Kosovo auf den Wahltag entsenden.

Der Zentralwahlausschuss hat auch bekannt gegeben, dass der Registrierungs- und Evidenzprozess für Wähler mit besonderen Bedürfnissen bereits begonnen hat, während der Registrierungsprozess für Wähler mit eingeschränkter Mobilität in Einrichtungen am 15. September beginnen wird.

„Die Registrierung von Wählern mit besonderen Bedürfnissen, 7. September – 7. Oktober 2025: Wähler mit besonderen Bedürfnissen sind Wähler mit juristischer Handlungsfähigkeit, die aufgrund von körperlicher, gesundheitlicher oder anderer Behinderung nicht persönlich in das Wahllokal gehen können. Die Registrierung dieser Wähler kann über die elektronische Plattform https://vpnv.kqz-ks.org oder persönlich bei der Gemeindewahlausschuss in der Gemeinde, in der der Wähler wohnt, erfolgen.

„Die Registrierung von Wählern in besonderen Umständen, 7. September – 7. Oktober 2025: Wähler in besonderen Umständen sind Wähler, die aufgrund von Sicherheitsgründen oder Wähler, die in Haft sind, nicht persönlich in das Wahllokal gehen können. Die Registrierung dieser Wähler erfolgt über die elektronische Plattform des Zentralwahlausschusses https://vpnv.kqz-ks.org sowie durch die Anfrage von Unterstützung bei der Gemeindewahlausschuss in der Gemeinde, in der der Wähler wohnt. Der Zentralwahlausschuss arbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen die Evidenz von Bürgern mit Wahlrecht, die sich in Haft befinden, auf.

„Die Registrierung und Evidenz von Wählern mit eingeschränkter Mobilität in Einrichtungen beginnt am 15. September und endet am 2. Oktober 2025. Wähler in Einrichtungen sind Wähler mit juristischer Handlungsfähigkeit, die in einer Einrichtung eingeschränkt sind: Wähler in Krankenhäusern, ältere Menschen in bestimmten Altersheimen, Menschen in Behandlung in psychiatrischen Einrichtungen, Inhaftierte in Gefängnissen und vorbestrafte Personen in Haftanstalten. Der Zentralwahlausschuss arbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen die Evidenz dieser Wähler auf.

„Wähler mit eingeschränkter Mobilität in Einrichtungen und die bereits Evidenz erlangt haben, gelten als registrierte Wähler. Wähler, die sich in Krankenhäusern, Altersheimen und Schutzstationen für Opfer befinden, können auch individuell über die elektronische Plattform https://vpnv.kqz-ks.org registriert werden“, heißt es in der Mitteilung des Zentralwahlausschusses.

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