Der Regierungschef des Justizministeriums, Blerim Sallahu, hat heute erklärt, dass das Verfassungsgericht zwei verfassungsrechtliche Optionen in Bezug auf die Frage der Konstituierung des kosovarischen Parlaments hat.
In einem Facebook-Post schreibt Sallahu, dass das Verfassungsgericht auf der Grundlage von Artikel 67 Absatz 4 der Verfassung klar feststellen muss, dass die Ablehnung der serbischen Liste, einen Kandidaten für den Posten des Vizepräsidenten des Parlaments vorzuschlagen, bedeutet, dass dieser politische Sektion aufgegeben hat, einen Kandidaten für diesen Posten zu nominieren.
Sallahu spricht auch über die Situation, in der das Verfassungsgericht in Fällen, in denen die Abgeordneten nicht willens sind, das Parlament zu konstituieren, dem Präsidenten des Landes die Erlaubnis geben muss, außerordentliche Wahlen auszurufen.
Lesen Sie seinen vollständigen Post:
Zunächst muss das Verfassungsgericht auf der Grundlage von Artikel 67 Absatz 4 der Verfassung klar feststellen, dass die Ablehnung der serbischen Liste, einen Kandidaten für den Posten des Vizepräsidenten des Parlaments vorzuschlagen, bedeutet, dass dieser politische Sektion aufgegeben hat, einen Kandidaten für diesen Posten zu nominieren und somit das Parlament der Republik Kosovo bereits die verfassungsrechtliche Phase der Konstituierung abgeschlossen hat.
Eine ähnliche Situation ist auch in der Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Bildung der Regierung festgehalten worden, in der die Nichtvorlage eines Mandataristen als Verletzung der verfassungsrechtlichen Rechte angesehen wurde, einen Mandataristen von dem politischen Sektion vorzuschlagen, der die Wahlen gewonnen hat.
Zweitens, da das Parlament der Republik Kosovo bereits die Prozedur des Stimmzettels, wie in der Geschäftsordnung des Parlaments vorgesehen, abgeschlossen hat, ist die vorherige Entscheidung des Verfassungsgerichts vollständig umgesetzt worden. In Fällen, in denen die Abgeordneten nicht willens sind, das Parlament zu konstituieren, muss das Verfassungsgericht dem Präsidenten des Landes die Erlaubnis geben, außerordentliche Wahlen auszurufen, auf der Grundlage von Artikel 82 der Verfassung, basierend auf der Analogie.
Jeder andere Entscheidung würde unsere Republik in eine Situation bringen, in der sie von einem politischen Sektion abhängt, der jeden Tag den verfassungsrechtlichen Zustand unseres Landes gefährdet.