Der Bundesrat plant, strengere Regeln für die Durchsetzung der 30-Kilometer-Geschwindigkeitsbeschränkung auf Hauptstraßen zu erlassen, die durch Städte und Dörfer führen. Ziel ist es, die Lärmbelästigung zu reduzieren und den Verkehr in bewohnten Stadtteilen zu vermeiden.
Laut dem Vorschlag soll die 30-Kilometer-Geschwindigkeitsbeschränkung nicht in Kraft treten, aber wenn sie doch eingeführt wird, müssen die Behörden nachweisen, dass sie nicht zu unerwünschtem Verkehr in anderen Bereichen führt. Auch in Lärmbereichen bleibt die Geschwindigkeitsbeschränkung möglich, indem auf ruhige Straßen gefahren wird.
Dieser Schritt folgt auf die Annahme eines Minderheitsantrags durch das Parlament, der Maßnahmen zur Kontrolle der Geschwindigkeit auf Wohnstraßen forderte. Der Bundesrat plant jedoch keine Änderungen an diesen Straßen, da sie bereits spezifische Funktionen für die lokale Gemeinschaft erfüllen.
Die vorgeschlagenen Änderungen an der Verkehrszeichenverordnung und der Lärmschutzverordnung sind bis zum 5. Dezember für den öffentlichen Konsultationsprozess geöffnet.