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Der Bundesrat unterstützt die Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen für Homeoffice-Arbeit

Der Bundesrat hat Unterstützung für eine flexiblere Regelung der Arbeitszeiten für von zu Hause aus arbeitende Arbeitnehmer zum Ausdruck gebracht, jedoch unter der Bedingung, dass dies nur für die gilt, die in der Lage sind, einen beträchtlichen Teil ihres Arbeitsplans selbst zu bestimmen. Diese Aussagen wurden als Reaktion auf einen Vorschlag des Wirtschafts- und Sozialkomitees des Nationalrats gemacht, wie SRF berichtet.

Der Vorschlag sieht eine Verlängerung der maximalen täglichen Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden vor sowie eine Verringerung der Mindestpause von 11 auf 9 Stunden. Es wird auch die Arbeit am Sonntag ohne Genehmigung für maximal sechs Sonntage im Jahr bis zu fünf Stunden pro Woche ermöglicht. Ein weiteres wichtiges Element des Vorschlags ist das Recht auf Unerreichbarkeit, eine Maßnahme, die darauf abzielt, den Freizeitbereich der Arbeitnehmer zu schützen.

Der Bundesrat schätzt, dass die Regelung Klarheit und Flexibilität bietet, ohne jedoch den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Es wird jedoch davor gewarnt, dass sie sorgfältig umgesetzt werden muss. Während der Komitee darauf abzielt, dass diese Bestimmungen für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren gelten sollen, schlägt die Schweizer Regierung vor, dass sie nur auf diejenigen beschränkt werden sollten, die über Autonomie in der Verwaltung ihres Arbeitsplans verfügen.

Laut einer Erklärung des Bundesrats können nur diejenigen von dieser Flexibilität profitieren, die selbst darüber entscheiden können, wann sie arbeiten. Sie können so ein besseres Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit erreichen.

Die Regierung hat jedoch vorgeschlagen, dass das Recht auf Unerreichbarkeit allen Arbeitnehmern unabhängig vom Arbeitsort garantiert werden sollte.

Eine Minderheit im Komitee für Wirtschaftsfragen hat den Vorschlag abgelehnt und Bedenken geäußert, dass Veränderungen zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen könnten und gesundheitliche Risiken für die Arbeitnehmer darstellen. Sie warnten auch vor möglichen langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Der ursprüngliche Vorschlag wurde von Thierry Burkart (FDP/AG), der derzeit Mitglied des Nationalrats ist, vor der COVID-19-Pandemie eingebracht. Er möchte das Gesetz an die neuen Realitäten im Arbeitsmarkt in der digitalen Ära und nach der Pandemie anpassen.

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